fullscreen : Samlung merkwürdiger Rechtshändel (Th. 11 (1774))

den  ehegattens  in  der  errungenschaft.  227
„sche  relicta  auch,  bewanden  der  sachen  umstaͤn¬„den -
  nach,  mit  der  an  sie  gefoderten  kaution
„nicht  zu  beschweren,  sondern  vielmer  davon  zu
„entbinden  und  loszuzälen,  kläger  aber  zugleich
„ihr  durch  diese  rechtfertigung  verursachten  ko¬„sten, -
  praevia  liquidatione  &  moderatione,  zu  er¬„sezen -
  schuldig  sein.  „3. -

Als  hierauf  die  Schmidischen  intestaterben  von
diesem  urtel  das  rechtsmittel  der  acktenverschickung -
  in  kraft  deren  durchsuchung  ergriffen,  ihre
beschwerden  dagegen  angefüret  und  die  w.
Schmidin  selbige  darauf  gehörig  beantwortet
hatten:  so  wurden  endlich  diese  ackten  nach  Halle -
  geschickt,  von  wannen  den  7ten  ocktober  1771.
folgendes  revisionsurtel  zurückgekomen,  „daß
„es,  des  eingewanden  remedii  revisionis  actorum
„ongeachtet,  bei  der  am  14ten  merz  1770.  eröf.
„neten  sentenz  billig  verbleibt,  jedoch  werden  die
„auf  dis  remedium  beiderseits  verwendeten  un=„kosten, -
  vorkomenden  umständen  nach,  gegen=„einander -
  kompensiret  und  aufgehoben;  übri=„gens -
  ist  die  in  der  exceptionshandlung  überal  er=„sichtliche -
  ungeburliche  und  anzuͤgliche  schreibart
„dem  schriftsteller  alles  ernstes  zu  verweisen,  unter
„der  ausdrücklichen  verwarnung,  dast  er  der=„selben, -
  bei  vermeidung  5.  rtl.  strafe  hinfüro  sich
„zu  enthalten  schuldig  v.  r.  w  |  |
P  2
5.4.
e
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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