Objekt : Staats-Archiv (Bd. 6 = H. 21/24 (1801))

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Staats=Archiv  VI.  23.
wurde,  zugeschickt  werden;  aber  von  nun  an  durfte  das  Ministerium -
  nicht  vorher  mehr  darüber  deliberiren,  sondern
mußte  solche  sogleich  an  den  Fürsten  abgeben,  und  seine
Resolutionen  wurden  gewöhnlich  praescriptis  verbis  an  die
Landschaft  ausgeschrieben.
Es  möchte  sehr  schwer  zu  behaupten  seyn,  daß  die
Verschiedenheit  der  politischen  Meinungen  des  Herzogs  und
der  beiden  entlassenen  Geh.  Räthe,  Wöllwarth  und  Hofmann, -
  über  den  Antheil  am  Reichskriege  oder  die  friedensschlußmäßige -
  Beybehaltung  der  Neutralität  der  Grund  ihrer -
  Entlassung  und  der  neuen  Organisation  des  Geheimen
Raths  gewesen;  es  möchte  vielmehr  zu  erweisen  nicht  schwer
fallen,  daß,  so  sehr  der  Herzog  der  sogenannten  guten
Sache  nach  seiner  innern  Ueberzeugung  zugethan  war,  und
seine  bisherige  Freundschaft  mit  der  Republik  nur  durch  die
Macht  der  Umstände  erzeugt  wurde,  auch  diese  höchstens
sich  nur  so  weit  äußerte,  als  er  mußte,  die  Verlassung
des  Neutralitäts-Systems  nur  das  Mittel,  aber  freylich
ein  sehr  erwünschtes  Mittel  war,  um  einen  Hauptzweck,
den  er  lange  noch  vor  den  Antritt  seiner  Regierung  sich  gedacht -
  hatte,  auszuführen.  Man  darf  nämlich  diejenige
Resolution  vom  10.  Octbr.*),  die  er  an  die  Versammlung
erließ,  gar  nicht  übersehen,  wodurch  das  Land  und  die
ständische  Verfassung  auf  einmal  ihrer  wichtigsten  Vorrechte
beraubt,  nach  seiner  Meinung  aber  von  den  Mängeln  gereinigt -
  worden  wäre,  die  dem  Regenten  unübersteigliche
Hindernisse  entgegen  setzen,  das  wahre  Wohl  seines  Volks
zu  gründen.
Doch  wir  überlassen  dem  künftigen  Geschichtschreiber
Friedrichs  II.  die  vollständigere  Ausführung  dieser  Be¬7) -
  S.  Stats  Archiv  18.  5eft.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
Berlir
            
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