Contents : Haidinger, Andreas: Selbstadvokat, oder gemeinverständliche Anleitung, wie man sich in Rechtsgeschäften aller Art selbst vertreten, sich vor Mißgriffen und nachtheiligen Folgen bewahren, und die nöthigen schriftlichen Aufsätze wie: Eingaben, Gesuche, Rekurse, Kontrakte etc. etc. ohne Hilfe eines Advokaten vollkommen rechtsgiltig abfassen kann

Privaturkunden.
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in  Zwanzigern,  drei  pr.  einen  Gulden,  an  die  Herren  Gebrüder  Fuchs  hier  dergestalt,
daß  ich  unter  Einem  für  deren  Betrag  vollkommen  befriediget  worden  zu  sein  erkläre,
und  auf  alle  wie  immer  Namen  habenden  Ansprüche  in  Betreff  derselben  gänzlich
verzichte.  Ferner  verbinde  ich  mich,  für  diese  Forderung  zwar  hinsichtlich  der  Richtigkeit ¬
  immerfort,  in  Betreff  der  Einbringlichkeit  jedoch  nur  während  zweier  Monate
von  heute  an  zu  haften,  nach  dieser  Zeit  aber  erkläre  ich  alle  weitere  Haftung  für  erloschen.
Unterschrift.
Datum.
2.  Cession  ohne  Haftung  für  die  Richtigkeit  und  Einbringlichkeit.
Cession,
durch  welche  ich  jene  ...  fl.  C.  M.  —  geschrieben:  ...  Gulden  Conv.  Münze,  die
mir  der  Herr  Rudolf  Zorn  und  dessen  Gattin  Amalia,  geborne  Haß,  aufrecht  schulden,
und  worauf  ich  laut  Pfändungsbewilligung  des  löbl.  Handelsgerichtes  vom  ...,
Exhib.  Zahl  13497,  bereits  das  gerichtliche  Pfandrecht  erworben  habe,  an  den  Herrn
Johann  Fließer,  jedoch  ohne  alle  Haftung  weder  für  die  ohnehin  bereits  erwiesene
Richtigkeit,  als  auch  für  die  Einbringlichkeit,  dergestalt  hierdurch  abtrete,  daß  derselbe
als  sein  freies  Elgenthum  beliebig  damit  verfügen  könne,  nachdem  ich  von  demselben
für  diese  Forderung  vollkommen  befriedigt  worden  bin.
Zugleich  händige  ich  dem  Herrn  Cessionar  sub  A,  B  und  C  alle  auf  diese
Forderungssache  Bezug  habenden  Dokumente  unter  Einem  in  Gegenwart  der  mitgefertigten ¬
  Herren  Zeugen  zu  seiner  weiteren  Bedienung  aus.
Unterschrift  des  Cedenten  und  zweier  Zeugen.
Datum.
3.  Cession,  auf  den  Schuldschein  zu  schreiben.
Ich  cedire  diesen  Schuldschein  pr.  ...  fl.  C.  M.  sammt  allen  ihm  anklebenden
Rechten,  jedoch  ohne  meine  fernere  Dafürhaftung,  an  den  Herrn  S.  T.,  indem  ich
von  ihm  für  dessen  Werth  vollkommen  befriedigt  worden  bin.
Unterschrift.
Datum.
4.  Ceffion  mit  Bestätigung  der  Richtigkeit  von  Seite  des
Schuldners.
Abtretungsurkunde,
mittelst  welcher  ich  Unterzeichneter  diejenigen  2565  fl.  30  kr.  C.  M.  —  schreibe:
fünfundsechzig  Gulden  dreißig  Kreuzer  Conv.  Münze  in
Zweitausend  fünfhundert
Folge  meiner  Abrechnung  vom  heutigen  Tage  an  von  dem
Bank=Valuta,  welche  ich  in
Herrn  Klaudius  Schreyer,  bürgerl.  Handelsmann  hier,  aufrecht  zu  fordern  habe,  und
deren  Richtigkeit  der  Herr  Schuldner  durch  Mitfertigung  dieser  Cession  unter  Einem
bestätigt,  an  den  Herrn  Johann  Anton  Grünwald  mit  allen  dieser  Forderung  anklebenden ¬
  Rechten  dergestalt
jedoch  ohne  alle  Haftung  für  die  Einbringlichkeit,  cedire,
daß  er  das  Weitere  nach  Belieben  damit  vornehmen  möge,  zu  welchem  Ende  ich
ihm  alle  auf  diese  Forderungssache  bezüglichen  Dokomente  und  Schriften  in  Original
ausgehändiget  habe.
Johann  Lorenz  Söhrnau.
N.,  den  ...
Ich  bestätige  hiermit  die  Richtigkeit  der  oberwähnten  Schuld  von  2565  fl.  30  kr.,
geschrieben:  ...  Gulden  Conv.  Münze  in  Bank=Valuta.
Klaudius  Schreyer,
Ephraim  Grün,  Zeuge.
Schuldner.
Heinrich  Roth,  Zeuge.
            
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