lemer, Dr. Miquel, Ratzinger, Gamp über das Rentenprincip.
Wesen des Rentenprincips. (Gestehungskosten des Getreides.)
Einwand dagegen. Frhr. v. Vogelsang, Stöpel, Dr. R. Meyer,
Neue Bestrebungen zur Lösung der Bodencreditfrage. S. 304.
Landescultur=Rentenbanken, Pfandbrief=Anstalten, Freiherr von
Sternbach, Freiherr von Vogelsang, Stöpel, L. v. Stein Die
neue Grundentlastung. Der Bodenschein. Dr. G. Ratzinger,
XX. Die landschaftliche Organisation des Bauernstandes ¬
mittelst der Grundrente. S. 321. Grundzüge
einer landwirthschaftlichen Grundrenten= und landschaftlichen
Organisations=Gesetzgebung. I. Ausnahmslose Grundlage dazu
ist die Grundrente. S 324. II. Der Rentenbrief, S. 332.
III. Er ist mobil und seitens des Gläubigers unkündbar. S. 333.
IV. Der landschaftliche Rentenbrief. S. 336. V. Schließung
der Hypothekenbücher. S. 340. VI. Aufgabe der Reichsgesetzgebung. ¬
S. 341. Obligatorische oder facultative Organisation,
Allmälige Herabsetzung des landwirthschaftlichen Zinsfußes auf
den wahren Reinertrag der Landwirthschaft. Die deutsche Landwirthschaft ¬
spart dadurch jährlich 100 Millionen Mark Zinsen,
Wahlzettel. (Bleicken. Petermann. Schäffle. Ein süddeutsches
Bauernprogramm.) Die jetzigen „Landschaften" in Preußen
S. 363. Rodbertus' Vorschlag. Aufgabe der Landschaft. Ihre
allmälige Weiterbildung zur vollständigen agrarischen Interessenvertretung ¬
und Geschäftsführung. S. 367. Beziehung zum
Staat.
Die Bauernvereine, besonders der westphälische. S. 376.
Die Bauernvereine und die Politik. S. 380,
mmn
Die günstige Aufnahme und der erfreuliche Absatz, welchen
die I. Abtheilung dieser Schrift trotz ihrer vielen Schwächen
beim Publikum gefunden hat, ermuthigt den Verfasser zur
Herausgabe dieses II. Theiles. Der Schluß des Werkes, die
III. Abtheilung, wird sicher im Sommer dieses Jahres erscheinen. ¬
Sie behandelt die Heimstätten-Gesetzgebung mit ihrer
Beziehung zum Wucher, die Vertheilung des Grundeigenthums,
die Frage der freien oder gebundenen Agrarverfassung und das
Personalcreditwesen.