fullscreen : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 29 = Jg. 1844, Bd. 4 (1844))

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Liebe  habe  ich  überhaupt  nie  gegen  meine  Aeltern  fühlen  können.
Ich  hing  weit  mehr  an  den  Großältern.  Meine  Mutter  war
fast  noch  härter,  als  mein  Vater."
Von  ihrer  Mutter  erzählt  sie,  daß  dieselbe  sie  einst,  als  sie
74  Jahr  und  in  Dittmannsdorf  zu  Besuch  gewesen  sei,  zum  Dableiben -
  zwingen  wollen  und,  weil  sie  ihre  Aeltern  für  ganz  fremde
Leute  gehalten  und  nicht  habe  dableiben  wollen,  sie  mit  einem  Strick
an  den  Tisch  gebunden  habe.
2)  Eigene  Verschuldung  und  große  Versündigung
der  Aeltern  war  es  daher,  nicht  nur,  daß  sie  nichts  thaten,  um
sich  die  Liebe  ihrer  Tochter  zu  erwerben,  sondern  daß  sie  sogar  das
damals  noch  ganz  reine  und  unverdorbene  Herz  ihres  Kindes  durch
eine  harte  Behandlung  desselben  von  sich  abwendeten  und  dadurch
zugleich  die  edleren  Gefühle  ertödteten,  welche  mit  der
Kindesliebe  stets  Hand  in  Hand  gehen.
3)  Wie  ihre  Erziehung  streng  war,  so  brachte  auch  die  Harzendorf -
  die  Blüthenzeit  ihres  Lebens  in  größter  Einsamkeit  und  Abgeschlossenheit -
  von  der  Welt  und  allen  Jugendfreuden  zu.  Nothwendige -
  und  natürliche  Folge  hiervon  war  theils  Mangel  an
aller  Lebenserfahrung,  theils  ein  in  sich  gekehrtes,  leicht  zu
Verirrungen  geneigtes  Gemüth.
4)  Der  Vater  war  rauh,  unbarmherzig,  geizig,  habsüchtig -
  und  liebte  offenbar  das  Geld  mehr,  als  sein  einziges
Kind.
Am  Ueberzeugendsten  geht  dieß  aus  der,  der  Allehöchsten  Beachtung -
  nicht  genug  zu  empfehlenden,  Schrift  des  Diaconus  Haueisen -
  hervor.
5)  Einem  solchen  Vater  hätte  die  Tochter,  die  ihn  nie  lieben
gelernt  hatte  und  nie  lieben  konnte,  Veranlassung  zu  manchem  Tadel
geben  können.  Allein  darüber  schweigen  die  Acten  gänzlich.  Kein
Zeuge  hat  zu  behaupten  vermocht,  daß  Harzendorf  jemals  über  das
Verhalten  seiner  Tochter  geklagt  hätte.  Dagegen  wird  in  den  Acten
bezeugt,  daß  letztere  bald  nach  dem  Tode  ihrer  Mutter  geäußert:
„Bei  meiner  Mutter  hatte  es  der  Vater  nicht  gut,  bei  mir
„soll  er  es  aber  recht  gut  haben,"
eine  Aeußerung,  die  deutlich  beweist,  daß  die  Harzendorf  nicht  den
mindesten  Groll  gegen  ihren  Vater  hegen  konnte,  daß  sie  sogar  geneigt -
  und  entschlossen  war,  seine  Strenge  und  Härte  mit  Güte  zu
vergelten.
Votage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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