Metadaten : Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 7 (1705))

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ihme  frey  stehe/  nach  erfolgten  ordentlichen  und
richtigen  Tax  des  Hausses  /  zu  kiessen  und  zu
wehlen  /  aber  das  Hauß  um  den  gesetzten  Preiß
annehmen  /  und  seinem  Bruder  seinen  Theil
hiervon  an  Gelde  heraus  geben  /  oder  das  Hauß
seinem  Bruder  überlassen  /  und  er  seine  portion -
  hiervon  am  Gelde  annehmen  wolle.
CASUS.
LII.
JEmpronius  hat  drey  gantzer  Jahr  in  Titii
OHause  /  laut  des  untereinander  geschlosse  |
nen  /  und  darüber  schrifftl.  aufgerichteten
Mieth=contracts,  gewohnet  /  auch  ihme  versprochener -
  massen  Jährl.  50.  Rthl.  Mieth=Zinß -
  richtig  gezahlet;  Es  füget  sich  aber  /  daß
Sempronius,  weil  ihme  in  einer  halben  Jahres
Frist  3.  Pferde  umgefallen  /  mit  dem  Zinse  verprochener -
  massen  nicht  richtig  und  zu  rechter
Zeit  innen  halten  können  /  dahero  ihn  Titius
nicht  laͤnger  im  Hause  behalten  will  /  die  Miethe -
  aufsaget.  Und  als  er  uͤber  die  verflossenen -
  3.  Jahr  /  noch  bereits  über  ein  Vierteljahr -
  die  Miethe  bewohnet  /  ihme  mit  Gewalt
aus  dem  Hause  werffen  /  und  die  Wohnung
nicht  länger  verstatten  will.
Q:  Ob  Titius  gnugsame  Ursachen
habe/  Sempronium,  weil  er  allbereits -
  ein  Vierteljahr  uͤber  die  verflosse= -
 -
  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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