Objekt : Staats-Archiv (Bd. 14 = H. 53/56 (1805))

.I.  Bergwerke  und  Forsten  am  Unterharze.
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Worte  ein  die  Stadt  umschließender  reichsunmittelbarer  Bezirk -
  herauszudeuten  seyn,  da  bekanntlich  nicht  einmal  das
ganze  jetzt  von  ihren  Mauern  umschlossene  Revier  ihrer  alleinigen -
  Gerichtsbarkeit  und  Hoheit  unterworfen  gewesen  ist!
Als  aber  die  neuern  kaiserlichen  Privilegien  ertheilt  wurden, -
  war  die  Stadt  im  Besitze  einiger  eigenthümlicher  Privatforsten. -
  So  hatte  sie  in  den  Jahren  1391  und  1396
den  vom  Reiche  zu  Lehn  gehenden  Steinberg  von  dem  Grafen -
  von  Wernigerode,  und  deren  Aftervasallen,  denen  von
Wallmoden,  an  sich  gebracht,  und  darüber  die  kaiserliche
lehnsherrliche  Bestätigung  erhalten;  schon  früher  vielleicht
war  sie  in  den  Besitz  des  vormals  denen  von  der  Gowische
gehörigen  Herzberges  gekommen,  und  seit  dem  Jahre  1300
Eigenthümerin  des  Hanenberges  durch  Kauf  von  denen  von
Dyke  und  von  Wildenstein  geworden.  Grund  genug,  um
die  Kaiser  zu  vermögen,  in  die  allgemeine  Bestätigung  ihrer
Privilegien  und  Besitzungen  Berge  und  Thäler  mit  setzen
zu  können,  zumal  da  einer  dieser  Berge  mit  kaiserlicher  lehnsherrlicher -
  Genehmigung  erworben  war.  Auch  besaß  die
Stadt,  als  Gewerkschaft,  Gruben  im  Rammelsberge,  die
ihr  von  den  Kaisern  eingeräumt  waren,  als  diesen  noch  das
Bergherrliche  Regal  selbst  zuständig  gewesen.  So  konnten
denn  derselben  auch  Besitzungen  unter  der  Erde,  welche  sie
von  den  alten  Kaisern  erhalten  habe,  im  Allgemeinen  mit
bestätigt  werden.  Ein  mehreres  Recht  aber,  als  sie  an  diesen -
  ihren  Besitzungen  schon  hatte,  konnte  sie  zum  Nachtheile
des  Hauses  Braunschweig  durch  kaiserliche  Confirmationen
nicht  erwerben,  die  frühere  Vorgänge  voraussetzen,  und
nur  in  Beziehung  auf  diese  zu  verstehen  und  auszulegen  sind:
wie  denn  auch  andere  Urkunden,  in  welchen  etwa  Besitzungen -
  beiläufig  erwähnet  werden,  welche  Goslar  vom  Reiche
habe,  nicht  anders  als  in  Rücksicht  auf  das  wahre  Sachverhältniß -
  zu  verstehen  sind.
Zwar  kam  auch  die  Stadt
B  2
Voe
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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