Inhaltsverzeichnis : Belidor, Bernard Forest: Architecture hydraulique ou l' art de conduire, d' élever, et de ménager les eaux pour les différents besoins de la vie

Vom  Generaldirectorium  bis  zum  ministre  chef  de  justice.  93
Schwerlich  gibt  es  ein  zweites  ähnliches  aus  eigensten  Gedanken
des  Herrschers  hervorgegangenes  Actenstück  in  der  gesammten
Geschichte  des  Hohenzollernhauses,  nicht  blos  seines  wunderbaren
Umfangs,  sondern  auch  seiner  Bedeutung  wegen.  Es  ist  der  Ausdruck ¬
  der  persönlichen  Ueberzeugung  des  Königs,  daß  die  innere
Verwaltung  des  Staates,  soweit  sie  die  Finanzen  betraf,  nicht
mehr  wie  bisher  fortbestehen  könne,  und  daß  er,  ja  er  allein  der
richtige  Mann  sei,  diejenigen  Maaßregeln  zu  ergreifen,  welche  einen
bessern  Zustand  herbeizuführen  geeignet  seien.  Schon  mancher  Fürst
ist  der  Schöpfer  großartiger  Neuerungen  gewesen,  welche  ganzen
Zeitperioden  ihre  Richtung  gewiesen  haben,  kaum  einer  hat  in  stiller
Zurückgezogenheit  und  ohne  seiner  nächsten  Rathgeber  Beihülfe
einen  so  bis  in's  Kleinste  ausgearbeiteten  Reorganisationsplan  seinen
Behörden  vorgelegt,  wie  Friedrich  Wilhelm  I.  Weil  ihm  der
Widerstreit  sehr  verhaßt  war,  in  welchem  sich  jene  Behörden  und
deren  Vorstände,  seine  Minister,  bewegten,  lebte  er  der  Ueberzeugung,
daß  von  ihnen  befriedigende  Reformvorschläge  nicht  ausgehen  würden.
Darum  legte  er  im  Vertrauen  auf  sein  eignes  Können  selbst  Hand
an's  Werk.  Er  traf  den  Kernpunkt.  Derselbe  lag  in  der  nämlichen ¬
  Zweitheiligkeit  des  Finanzwesens,  welche  den  König  einige
Jahre  früher  bestimmt  hatte,  den  Landkasten  mit  dem  Kammerkasten ¬
  und  seine  Schatullgüterverwaltung  mit  der  Dominialverwaltung ¬
  zu  vereinen*).  So  lange  die  Kriegsgefälle  unter  andrer
Verwaltung  standen  und  andre  Wege  gingen  als  die  Domänengefälle, ¬
  konnte  von  einem  einheiklichen  Staatshaushalte  keine  Rede
sein.  „Mehr  als  tausend  Exempels"2)  hatte  der  König  seit  seinem
Regierungsantritte  zu  verzeichnen,  in  denen  das  Finanzdirectorium
mit  seinen  „Jurisconsults  und  Advocaten"  sich  wehrte  gegen  das
Commissariat  und  umgekehrt.  Ergriff  jenes  eine  Maaßregel  zur
Hebung  der  Kammereinkünfte,  so  fand  dieses  darin  eine  Schmälerung ¬
  der  Kriegsgefälle;  eins  suchte  das  andre  zu  hintergehen,  „als
wenn  das  Generalcommissariat  nit  seine  3)  Majestät  von  Preussen
so  wohl  sein  wehre  als  die  Domenen".  Der  König  sah  ein,  daß
die  dort  Citirten;  Aus  den  Papieren  v.  Schön's,  Suppl.=Bd.  S.  13  flg.,  Ernst
Meier  S.  16  flg.,  Roscher,  Gesch.  S.  361  flg.
*)  Siehe  oben  S.  45.  46.  78.
*)  Die  virgulirten  Worte  sind  der  Instruction  des  Königs  entnommen.
*)  =  seiner.
            
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