Vom Generaldirectorium bis zum ministre chef de justice. 93
Schwerlich gibt es ein zweites ähnliches aus eigensten Gedanken
des Herrschers hervorgegangenes Actenstück in der gesammten
Geschichte des Hohenzollernhauses, nicht blos seines wunderbaren
Umfangs, sondern auch seiner Bedeutung wegen. Es ist der Ausdruck ¬
der persönlichen Ueberzeugung des Königs, daß die innere
Verwaltung des Staates, soweit sie die Finanzen betraf, nicht
mehr wie bisher fortbestehen könne, und daß er, ja er allein der
richtige Mann sei, diejenigen Maaßregeln zu ergreifen, welche einen
bessern Zustand herbeizuführen geeignet seien. Schon mancher Fürst
ist der Schöpfer großartiger Neuerungen gewesen, welche ganzen
Zeitperioden ihre Richtung gewiesen haben, kaum einer hat in stiller
Zurückgezogenheit und ohne seiner nächsten Rathgeber Beihülfe
einen so bis in's Kleinste ausgearbeiteten Reorganisationsplan seinen
Behörden vorgelegt, wie Friedrich Wilhelm I. Weil ihm der
Widerstreit sehr verhaßt war, in welchem sich jene Behörden und
deren Vorstände, seine Minister, bewegten, lebte er der Ueberzeugung,
daß von ihnen befriedigende Reformvorschläge nicht ausgehen würden.
Darum legte er im Vertrauen auf sein eignes Können selbst Hand
an's Werk. Er traf den Kernpunkt. Derselbe lag in der nämlichen ¬
Zweitheiligkeit des Finanzwesens, welche den König einige
Jahre früher bestimmt hatte, den Landkasten mit dem Kammerkasten ¬
und seine Schatullgüterverwaltung mit der Dominialverwaltung ¬
zu vereinen*). So lange die Kriegsgefälle unter andrer
Verwaltung standen und andre Wege gingen als die Domänengefälle, ¬
konnte von einem einheiklichen Staatshaushalte keine Rede
sein. „Mehr als tausend Exempels"2) hatte der König seit seinem
Regierungsantritte zu verzeichnen, in denen das Finanzdirectorium
mit seinen „Jurisconsults und Advocaten" sich wehrte gegen das
Commissariat und umgekehrt. Ergriff jenes eine Maaßregel zur
Hebung der Kammereinkünfte, so fand dieses darin eine Schmälerung ¬
der Kriegsgefälle; eins suchte das andre zu hintergehen, „als
wenn das Generalcommissariat nit seine 3) Majestät von Preussen
so wohl sein wehre als die Domenen". Der König sah ein, daß
die dort Citirten; Aus den Papieren v. Schön's, Suppl.=Bd. S. 13 flg., Ernst
Meier S. 16 flg., Roscher, Gesch. S. 361 flg.
*) Siehe oben S. 45. 46. 78.
*) Die virgulirten Worte sind der Instruction des Königs entnommen.
*) = seiner.