S. 119). Andere Forschungseinrichtungen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, müssen der
Einzelfallprüfung vorgelegt werden.
Wenn die Ausbildungsstätte die Bundeswehr ist, so gelten für bestimmte Ausbildungen besondere -
Regeln, die im Abschnitt 3.6.30.6 (S. 70) zu finden sind.
Code 16 (Universität, Hochschule, Akademie) ist hier nur für akademische Ausbildungen korrekt. -
Hat eine Zielperson eine handwerkliche oder eine kaufmännische Ausbildung (Lehre) an
einer solchen Institution gemacht, so ist Code 16 zu ändern in Code 10, wenn es sich um eine
staatliche Universität, Hochschule oder Akademie handelte, bzw. in Code 1, falls es sich um
eine private Institution handeltes
Wenn bei Ausbildungen zu einigen Gesundheitsberufen (Krankenschwester / Krankenpfleger,
Hebamme, Logopädin / Logopäde ...) in Deutschland als Ausbildungsstätte Öffentlicher Dienst
angegeben ist, dann ist dies zu bezweifeln, weil diese Ausbildungen ausschließlich an (Berufs-)
Fachschulen möglich sind. Ist beim Ausbildungsabschluss ein Berufsfachschulabschluss angegeben, -
dann kann ABL2 ohne Weiteres in Code 15 geändert werden. Ist jedoch ein anderer
Ausbildungsabschluss angegeben, so ist der Fall als AB-Code-Fall zu kennzeichnen.
Ausbildungen bei Sparkassen sind zu unterscheiden in betriebliche Ausbildungen und schulische -
Ausbildungen (z.B. an einer Sparkassen-Akademie). Handelt es sich um eine betriebliche -
Ausbildung bei einer Sparkasse (zu erkennen am Ausbildungsabschluss und der Kammer,
also in der Regel AB15 = 13 und ABL17 = 4), so muss als Ausbildungsstätte (ABL2) privater
Betrieb (Code 1) angegeben sein. Ist dies nicht der Fall, ist als Ausbildungsstätte z.B. "Offentlicher -
Dienst" (ABL2 = 10) oder "andere betriebliche / überbetriebliche Ausbildungsstätte
(ABL2 = 23) angegeben, so ist dies von der Edition zu ändern.
Bei Ausbildungen zu Beamtentätigkeiten im gehobenen Dienst an einer Fachhochschule der öffentlichen -
Verwaltung ist die Angabe der Zielperson bei der Variable ABL2 zu ändern in den
neuen Code 18 (s.a. 3.6.20, S. 61).
3.6.28 Ausbildungsabschluss (AB15)
Dabei ist folgende Präzisierung zu beachten: Code 7 (Meister / Techniker) wird ausschließlich
für Meister- und Technikerabschlüsse an Fachschulen vergeben, Code 8 (Fachschulabschluss)
ist als "sonstiger Fachschulabschluss" zu verstehen, wird also nicht für Meister und Techniker
vergeben. Bei Code 17 (Hochschulabschluss mit Staatsexamen) ist nur das erste Staatsexamen
gemeint, Zweites, Drittes oder sonstiges Staatsexamen muss den Regeln in Abschnitt 3.6.29.3
entsprechend geändert werden.
Es ist auch darauf zu achten, dass Ausbildungen, die auf Fachhochschulen erworben wurden
(ABL2 = 17), bei der Variable AB15 (Ausbildungsabschluss) nicht den Code für Meister
Techniker (7) enthalten dürfen, sondern den Code für Fachhochschulabschluss (16), wenn das
FH-Studium mit Abschluss beendet wurde (AB12 = 3). Verwechslungen sind hier besonders
bei Ausbildungen in den Bereichen Elektrotechnik, Produktionstechnik und bei anderen "Tech¬*° -
Beispielsweise hat eine Zielperson bei der Variable ABL2 Code 16 angegeben, weil sie ihre Ausbildung zur
Bauzeichnerin an einer Universität gemacht hat.
Teil IV - 3.6
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Dokumentation LV-West 64771