Full text : Projekt "Ausbildungs- und Berufsverläufe der Geburtskohorten 1964 und 1971 in Westdeutschland" - Editionshandbuch (T.4). Nachrecherche (T.5). Einzelfallentscheidungen (T.6). Vercodung (T.7). Programmdokumentation (T.8) (Teil 4-8)

S.  119).  Andere  Forschungseinrichtungen,  die  nicht  eindeutig  zuzuordnen  sind,  müssen  der
Einzelfallprüfung  vorgelegt  werden.
Wenn  die  Ausbildungsstätte  die  Bundeswehr  ist,  so  gelten  für  bestimmte  Ausbildungen  besondere -
  Regeln,  die  im  Abschnitt  3.6.30.6  (S.  70)  zu  finden  sind.
Code  16  (Universität,  Hochschule,  Akademie)  ist  hier  nur  für  akademische  Ausbildungen  korrekt. -
  Hat  eine  Zielperson  eine  handwerkliche  oder  eine  kaufmännische  Ausbildung  (Lehre)  an
einer  solchen  Institution  gemacht,  so  ist  Code  16  zu  ändern  in  Code  10,  wenn  es  sich  um  eine
staatliche  Universität,  Hochschule  oder  Akademie  handelte,  bzw.  in  Code  1,  falls  es  sich  um
eine  private  Institution  handeltes
Wenn  bei  Ausbildungen  zu  einigen  Gesundheitsberufen  (Krankenschwester  /  Krankenpfleger,
Hebamme,  Logopädin  /  Logopäde  ...)  in  Deutschland  als  Ausbildungsstätte  Öffentlicher  Dienst
angegeben  ist,  dann  ist  dies  zu  bezweifeln,  weil  diese  Ausbildungen  ausschließlich  an  (Berufs-)
Fachschulen  möglich  sind.  Ist  beim  Ausbildungsabschluss  ein  Berufsfachschulabschluss  angegeben, -
  dann  kann  ABL2  ohne  Weiteres  in  Code  15  geändert  werden.  Ist  jedoch  ein  anderer
Ausbildungsabschluss  angegeben,  so  ist  der  Fall  als  AB-Code-Fall  zu  kennzeichnen.
Ausbildungen  bei  Sparkassen  sind  zu  unterscheiden  in  betriebliche  Ausbildungen  und  schulische -
  Ausbildungen  (z.B.  an  einer  Sparkassen-Akademie).  Handelt  es  sich  um  eine  betriebliche -
  Ausbildung  bei  einer  Sparkasse  (zu  erkennen  am  Ausbildungsabschluss  und  der  Kammer,
also  in  der  Regel  AB15  =  13  und  ABL17  =  4),  so  muss  als  Ausbildungsstätte  (ABL2)  privater
Betrieb  (Code  1)  angegeben  sein.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  ist  als  Ausbildungsstätte  z.B.  "Offentlicher -
  Dienst"  (ABL2  =  10)  oder  "andere  betriebliche  /  überbetriebliche  Ausbildungsstätte
(ABL2  =  23)  angegeben,  so  ist  dies  von  der  Edition  zu  ändern.
Bei  Ausbildungen  zu  Beamtentätigkeiten  im  gehobenen  Dienst  an  einer  Fachhochschule  der  öffentlichen -
  Verwaltung  ist  die  Angabe  der  Zielperson  bei  der  Variable  ABL2  zu  ändern  in  den
neuen  Code  18  (s.a.  3.6.20,  S.  61).
3.6.28  Ausbildungsabschluss  (AB15)
Dabei  ist  folgende  Präzisierung  zu  beachten:  Code  7  (Meister  /  Techniker)  wird  ausschließlich
für  Meister-  und  Technikerabschlüsse  an  Fachschulen  vergeben,  Code  8  (Fachschulabschluss)
ist  als  "sonstiger  Fachschulabschluss"  zu  verstehen,  wird  also  nicht  für  Meister  und  Techniker
vergeben.  Bei  Code  17  (Hochschulabschluss  mit  Staatsexamen)  ist  nur  das  erste  Staatsexamen
gemeint,  Zweites,  Drittes  oder  sonstiges  Staatsexamen  muss  den  Regeln  in  Abschnitt  3.6.29.3
entsprechend  geändert  werden.
Es  ist  auch  darauf  zu  achten,  dass  Ausbildungen,  die  auf  Fachhochschulen  erworben  wurden
(ABL2  =  17),  bei  der  Variable  AB15  (Ausbildungsabschluss)  nicht  den  Code  für  Meister
Techniker  (7)  enthalten  dürfen,  sondern  den  Code  für  Fachhochschulabschluss  (16),  wenn  das
FH-Studium  mit  Abschluss  beendet  wurde  (AB12  =  3).  Verwechslungen  sind  hier  besonders
bei  Ausbildungen  in  den  Bereichen  Elektrotechnik,  Produktionstechnik  und  bei  anderen  "Tech¬*° -
  Beispielsweise  hat  eine  Zielperson  bei  der  Variable  ABL2  Code  16  angegeben,  weil  sie  ihre  Ausbildung  zur
Bauzeichnerin  an  einer  Universität  gemacht  hat.
Teil  IV  -  3.6
65
Dokumentation  LV-West  64771
            
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