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nicht 2 Jahr alt ist, entkräftet die Beweiskraft derselben dergestalt, =
daß der Gläubiger auf eine andere Art das Daseyn
des Darlehns erweisen muß. 2) Daß diese Handschrift zwei
Jahr alt seyn muß, indem nach zwei Jahren keine Ausrede
des nicht gezahlten Geldes mehr zugelassen wird. So bald
dieses noch in Deutschland geschieht, so ist auch alsdann kein
Litteralcontract mehr vorhanden, und das ist der Fall des
A. Pr. Ldr. nach welchem l. 11. 732. der Schuldschein die
Vermuthung für die Richtigkeit alles dessen, was darin enthalten =
ist, begründet, so lange das Gegentheil nicht ausgemittelt =
worden, es mögen zwei oder mehrere Jahre nach
dessen Ausstellung verflossen seyn oder nicht.
a) Zu unterscheiden sind Chirographum, synchraphum, apocha.
§. 165.
Gleichergestalt wälzt zuweilen die exceptio non numeratae -
pecuniae, welche einer Quittung entgegengestellt wird,
die Beweislast auf den Jnhaber der Quittung, nämlich ist
die Quittung
1) uͤber erhaltene Zahlung ausgestellt,
a) einen Monat alt, so fällt sie gänzlich weg a),
b) noch nicht 1 Monat alt, muß der Jnhaber derselben =
noch Zahlung erweisen,
2) über erhaltenen Brautschatz b),
a) ist die Ehe getrennt nach 10 Jahr fällt sie gänzlich
hinweg,
b) nach 2 Jahren — kann sie noch binnen 3 Monaten
entgegen gestellt werden,
c) vor Ablauf der 2 Jahr — binnen 1 Jahr,
3) uͤber