Inhaltsverzeichnis : Mittermaier, Carl Joseph Anton: Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung des deutschen Privatrechts

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§.  240.  G)  Anwachsungs  R.,  1.  Einschrinkung  röm.  Best.
2.  Recht  des  Erblassers  es  zu  verbieten  nach  L.  R.  3.  Fälle  des
Rükfalls  an  Jntestaterben  nach  L.  R.
§.  241.  Vermächtnisse:  1.  Verboke  des  L.  N.  in  Bezug
gewisser  Sachen,  2.  Freiheit  zu  vermachen.  Aufhebung  röm.  Beschränkungen, =
  3.  Formen,  4.  Anwachsrecht.  Abweichungen  n.
L.  R.,  5.  Falzidisches  Viertel.  Aufhebung  oder  Einschränkung
nach  L.  R.  Verbietungsrecht  des  Erblassers,  6.  Berechnung  der
Früchte  bis  zum  30sten,  7.  besondere  Arten  der  Legate:  2)  abweichende =
  Auslegungen  röm.  Arten  nach  L.  R.,  b)  besondre  Arten, ¬
  c)  Begünstigung  der  Leg.  ad  pias  Causas.
§.  242.  Fideicommisse:  1.  Aufhebung  röm.  Beschränkungen, -
  2.  Trebell.  Viertel.  Aufhebung  oder  Einschränkung  nach
L.  R.,  3.  besondere  Formen  d.  Fideicomißerrichtung  u.  Bedingungen =
  nach  L.  R.,  4.  abweichende  Grunds.  über  Herausgabe
der  F.
§.  243.  Verlust  der  Erbschaft:  1.  Freiheit  d.  E.  auszuschlagen, =
  2.  Aufhebung  röm.  Arten  d.  Unfähigkeit,  3.  der
Unwürdigkeit.  Besondre  nach  L.  R.,  4.  Wirkung  der  Clausul.
Privator  nach  L.  N.,  5.  Widerruf  des  Test.  Bedingungen  der
Zulässigkeit  nach  L.  R.,  6.  Modifikationen  oder  Aufhebung  röm.
Arten  des  Verlusts.
Von  den  besondern  Gründen  der  Rechtsverändrungen ¬
  und  den  besondern  dadurch
bewirkten  Rechtsverhältnissen.
§.  244.  I.  Veränderungen  der  Rechte  durch  Religionsverschiedenheit. =
  Gründe  derselben.  Arten.
§.  245.  A)  Verhältniß  einer  christlichen  Religionsparthei  zu
andern,  deren  Religion  Staatsreligion  ist.  (z.  B.  Katholiken
zu
Protestanten  u.  umgekehrt):  1.  Ausschließung  von  dem  Bürgerrecht, =
  2.  von  dem  Besize  unbeweglicher  Guter  in  eignem
Namen, =
  3.  von  d.  Erwerbung  öffentlicher  Aemter,  4.  von  d.  Uebername =
  gewisser  Rechtsgeschäfte,  z.  B.  der  Vormundschaft,
Einfluß  der  Religion  auf  Ehe;  a)  in  Bezug  auf  das  Recht  zu
heuraten,  b)  auf  Kindererziehung.
§.  246.  B)  Verhältniß  der  Judenreligion  als  einer  geduldeten, ¬
  1.  beschränkter  Genuß  der  bürgerl.  Rechte  überh.,  2.
Arten  d.  J.  Vergleitete  u.  unvergl.,  3.  Eintragung  in  eigene
            
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