Object : Unpartheyische Critik über die neuesten juristischen Schriften ([Bd. 2 =] St. 11/20 (1769/70))

8. Ueber die Pfandklagen

IV
Ue5ev die Pfandklagen.

Don
Rudorfs.

I. Wesen des Pignus.
herrschende Auffassung des Pfandrechts und der
Obligatio leidet an zwei entgegengesetzten Einseitigkeiten.
Während man das Wesen der Obligatio nur in das Recht
einer Person an der Handlung einer andern zu setzen pflegt,
unbekümmert um die Mittel, mit welchen diese Handlung
nötigenfalls zu erzwingen ist, bringt man das Pfand
von vorn herein unter den Gesichtspunkt der Pignoris
Persecutio: die Verpfändung erscheint als die Aussetzung
eines sächlichen Executionsobjects, das Pfandrecht selbst
als die Befugniß dasselbe zu verkaufen und sich aus dem
Preise bezahlt zu machen.
Wie aber die Execution der Obligatio nur nöthig
wird, wenn der Schuldner nicht aus eigenem Antriebe
zahlt oder dem Gläubiger sonst genug thut, so kommt
es auch nur dann zur Pignoris Persecutio, wenn der

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer