Objekt : Schuster, Michael: Uiber das Baurecht, Verbiethungsrecht, den Gebrauch und Nichtgebrauch der Dienstbarkeiten, dann über die einzelnen Gattungen, Ersitzung und Verjährung derselben

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dern  vielmehr  so:  daß  unser  Nachbar  das  Licht  unsers
Hauses  nicht  vermindere.  Darum  aber  kann  Feuerbach -
  sich  noch  keines  Sieges  rühmen;  denn  es  fließt
daraus  noch  keineswegs,  daß  Lumina  auch  im  ersten
Absatze  Licht  und  nicht  Fenster,  ferner,  daß  dieses
Wort  im  zweiten  Absatze  Licht  im  strengen  Verstande,
und  nicht,  bloß  beziehungsweise,  ein  solches  Licht  bedeute, ¬
  welches  durch  die  Fenster  einfällt,  weil  ein  Haus  das
Licht  nur  durch  die  Fenster  erhalten  kann.  Unter  lumina ¬
  wird  daher  auch  im  zweiten  Absatze  des  vierten  Gesetzes ¬
  nur  ein  solches  Licht  verstanden,  welches  durch  die
Fenster  einfällt,  mit  einem  Worte  das  Fensterlicht.
Man  braucht  in  dieser  Absicht  nur  die  1.  17.  in  proem.
de  S.  P.  U.  nachzusehen;  dort  heißt  es:  Wenn  ich  gleich
verpflichtet  bin,  dem  Nachbar  die  lumina  nicht  zu  mindern, ¬
  so  kann  ich  doch  Verschiedenes  unternehmen,  welches
das  Licht  oder  die  Sonnenstrahlen  benimmt,  wenn  es  nur
ein  Ort  ist,  der  des  Lichts,  oder  der  Sonne  nicht  benöthiget. ¬
  Nun  benöthigen  aber  des  Lichtes,  wenn  der  Gegenstand ¬
  ein  Gebäude  ist,  nur  die  Fenster,  nicht  aber  eine
geschlossene  Mauer,  und  non  minuere  lumina  oder
lumen  ædium  heißt  daher  eigentlich  keineswegs,  das
Licht  im  Allgemeinen,  sondern  bloß  jenes  Licht  nicht  vermindern, ¬
  welches  durch  die  Fenster  einfällt.
20)  Was  den  zweiten  Feuerbachschen  Beweis  betrifft, ¬
  so  fällt  dessen  Unrichtigkeit  offenbar  in  die  Augen,
denn  er  beruht  auf  der  trüglichen  Schlußfolge  von  der
Möglichkeit  auf  die  Wirklichkeit.  Möglich  ist  es  nähmlich,
das  die  Römer  sich  eine  Schattendienstbarkeit  ertheilen
ließen;  wo  ist  aber  der  Beweis  einer  wirklich  stattgefundenen ¬
  Ertheilung  derselben,  und  insbesondere  der  Beweis,
daß  die  servitus  luminum  diese  Schattendienstbarkeit
            
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