Full text : Neues Archiv des Criminalrechts (Bd. 4 (1821))

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sicht  hat  denn  auch  der  Herausgeber  sehr  wohl  gethan,  daß
tieller  Untergang  den  Canon  nicht  verringern  *);  allein  der
er  die  anfänglich  gefaßte,  aber  höchst  unglückselige  Idee,
vorliegende  ist  der  Natur  seines  Gegenstandes  nach  für
ein  castrirtes  C.  j.  can.  zu  liefern,  auf  von  allen  Seiten
einen  Emphyteutcontract  nicht  zu  achten  **).
ihm  geäußerten  Wunsch,  wieder  aufgegeben  hat;  denn  in
Emminghaus.
der  That  würde  die  Ausführung  derselben  das  nutzloseste  und
zweckwidrigste  Unternehmen  gewesen,  und  ein  solches  Ge¬*) -
  §.  3.  J.  de  loc.  cond.
setzbuch  zu  einem  völlig  unbrauchbaren  Werke  geworden  seyn.
**)  Voet.  Comm.  L.  VI.  t.  3.  §.  7.
Der  Zweck  des  Herausgebers  geht  nicht  auf  einen  bloßen
Wiederabdruck  der  Böhmerschen  Ausgabe,  sondern  er
will  eine  vermehrte  und  verbesserte  liefern.  Die  Vermehrung -
  wird  bestehen  in  der  Angabe  der  relevanteren  Va¬Wanderungen -
  im  Gebiete  der  neusten  juristirianten*), -
  welche  der  Herausgeber  aus  der  theils  von  Böhschen -
  Literatur.
mer,  theils  von  ihm  selbst  geschehenen  Vergleichung  mehrer
Handschriften  und  alter  Drucke  gewinnt,  und  in  der  Mittheilung -
  der  ParallelStellen  in  möglichster  Vollständigkeit
14.
die  Verbesserung  dagegen  in  der  Berichtigung  der  Inscriptionen, -
  und  in  der  genauen  Absonderung  der  Parallel  Stelle
Corpus  juris  canonici.  Recognovit,  brevibusque
von  den  Varianten  unter  dem  Terte  **).  Auch  scheint  es,
adnotationibus  criticis  et  locis  parallelis  instructum
als  solle  die  Weglassung  des  sogenannten  Liber  VII.  Deedidit -
  D.  Gustavus  Adolphus  Martin.  Opus  uno
cretalium,  der  Decretales  von  Alexander  III.  und  Innovolumine -
  absolutum.  Zwiccaviae,  Sumtibus  fratrum
cens  IV.  und  der  Institutionen  von  Paul  Lancelott,  welch
Schumannorum.  MDCCCXXX.  Fol.  min.
Stücke  sich  in  einem  Anhange  der  Böhmerschen  Aus¬Nach -
  diesem  folgt  ein  zwei  Blätter  umfassender  Progabe -
  finden,  als  eine  Verbesserung  gelten;  wenigstens  deuten
spectus,  dessen  erster  Theil  vom  Herausgeber,  dessen  anderen
die  für  diese  Weglassung  angegebenen  Gründe,  —  weil  diese
Theil  vom  Verleger  herrührt,  und  worin  der  bei  dieser
Stücke  ohnehin  für  den  größten  Theil  der  Leser  von  wenig
neuen  Ausgabe  des  C.  j.  can.  zu  befolgende  Plan,  sowohl
oder  gar  keinem  Interesse  seyn  dürften,  und  weil  sie  der
hinsichtlich  der  Materie,  als  auch  der  Form,  angegeben  wird.
Verbreitung  der  neuen  Ausgabe  insofern  wenigstens  hinderlid
Endlich  ein  viertes  Blatt  theilt  uns  gleich  eine  Probe  mit,
seyn  müßten,  als  die  nicht  unbedeutende  Bogenzahl  (60)***)
wornach  das  ganze  Unternehmen  beurtheilt  werden  könne.
welche  sie  füllen,  der  wünschenswerthen  möglichsten  Wohl¬Es -
  scheint  demnach  nothwendig  zu  seyn,  dasselbe  nach  zwei
ohne  Zweifel  dahin
feilheit  **)  im  Wege  stehen  würde
Seiten  hin,  insofern  es  nämlich  dabei  hier  auf  die  Arbeit
des  Herausgebers,  dort  auf  die  Besorgung  des  Verlegers
ankommt,  zu  betrachten.
Was  nun  zuvörderst  die  Herausgabe  des  C.  j.  can.  selbst
*)  In  dieser  Hinsicht  dürfte  dem  Herausgeber  noch  besonders  die
Durchsicht  folgenden  Werkes:  Jo.  Strauchi  Amoenitatum  juanbetrifft, -
  so  dürfte  überall  wohl  nur  Eine  Stimme  darüris -
  canonici  Semestria  duo.  Ed.  nova  correctior  et  locuber -
  seyn,  und  sich  aussprechen,  daß  dieses  Unternehmen  als
pletior.  Jeuae  1675.  4.  zu  empfehlen  seyn.
völlig  zeitgemäß  erscheine  und  erkannt  werden  müsse.  Denn
bei  dem  so  zu  sagen  neu  erwachten  Studium  des  Canoni¬**) -
  Findet  sich,  wenigstens  zum  größten  Theile,  diese  Absonderung
nicht  etwa  schon  in  der  Böhmerschen  Ausgabe?  Insbeson
schen  Rechts,  bei  den  trefflichen  Bemuͤhungen  neuerer  Rechtsdere -
  nicht  auch  hinsichtlich  der  auf  dem  Probeblatt  mitgetheillehrer, -
  auch  hier  an  der  Hand  der  Geschichte  die  mancherlei
ten  Stelle?
Dunkelheiten  und  Irrthümer,  die  sich  theils  absichtlich,
***)  Diese  Angabe  der  Bogenzahl  (60)  soll  sich  ohne  Zweifel  auf
theils  unwillkührlich  in  viele  Lehren  geschlichen  haben,  zu
einen  Wiederabdruck  in  dieser  neuen  angekündigten  Ausgabe
zerstreuen,  —  ist  es  auch  wesentlich  nothwendig,  das  Stubeziehen; -
  denn  in  der  Böhmerschen  Ausgabe  nehmen  die
dium  einer  Quelle,  woraus  wir  den  größten  Theil  der  noch
gedachten  Stücke  nur  etwa  32  Quart  Bogen  ein.
Heutzutage  anwendbaren  Grundsätze  schöpfen,  auf  jede  mög¬****) -
  Ueber  diese  Wohlfeilheit  wird  weiterhin  die  Rede  seyn.
liche  Weise  zu  befördern,  und  zu  erleichtern.  In  dieser  Rück¬Max-Planck-Institut -
  fr
            
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