Register.
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Widerruf des Anerkenntnisses, 18.
Widerspruch des Beklagten auf die Klage, 17.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen rechtskräftige Erkenntnisse, ¬
90.
Wirkungen des obrigkeitlichen Gutsverkaufs, 79.
Wirthschaftslocal, Liegenschafts=Versteigerung in demselben ist verboten, ¬
66.
Wohnsitz entscheidet für die Zuständigkeit in Schuldklagsachen, 2 u. 3.
Zahlungsbefehl bei unbestrittenen Forderungen, 14, 15. Bei Vollziehung ¬
der Erkenntnisse, 92.
Zahlungsfähigkeit des Käufers, 61.
Zahlungstermin, dessen mündliche Ertheilung, 14, 15. Dessen Größe,
15. Schriftliche Ertheilung, 15. Beim Liegenschaftsverkauf, 62. Bei
Vollziehung der Erkenntnisse, 73.
Zeit der Ausführung der Execution, 24. Des Liegenschaftsverkaufs, 64.
Des Fahrnißverkaufs, 39, 40.
Zeitrenten, deren Beitreibung, 6, 7.
Zeugen, Bescheinigung der Einreden durch sie, 17, 18.
Zieler des Liegenschaftskaufschillings, 62.
zinse, deren Termin und Fuß in der Klage zu bemerken, 13. Aus dem
Liegenschaftskaufschilling, 62.
Zuschlag der Liegenschaft, 69—73, 76.
Zuständigkeit der Schultheißenämter und Gemeinderäthe in Schuldklagsachen, ¬
2—6.
Zweiter Fahrnißverkauf, 41, 42. Liegenschaftsverkauf, 69-71.
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aX235
Druck der J. B. Metzler'schen Buchdruckerei in Stuttgarl