fullscreen : Erläuterungen, Zusätze und Berichtigungen zu v. Wening-Ingenheims Lehrbuch des gemeinen Civilrechts (H. 2)

3.  Kap.  Von  den  Servituten.
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sogar  nur  von  einer  stipulatio  spricht,  die  in  Folge  eines,
doch  offenbar  nur  Forderungen  begründenden,  Kaufes  geschlossen
werden  soll.
2)  Adjudicatio.
Darüber  §.  93.  Die  Adjudication  einer  Personalservitut
wird  selten  als  zweckmäßig  erscheinen:  weil  die  Lebensdauer
desjenigen,  dem  sie  adjudicirt  werden  soll,  und  eben  deswegen ¬
  die  Dauer  der  Servitut,  ungewiß  ist,  und  man  folglich
ihren  Werth  nicht  mit  Sicherheit  angeben  kann,  worauf  es
denn  doch  bei  einer  verhältnißmäßig  gleichen  Vertheilung  ankommt. ¬
  Unter  diesen  Umständen  wird  die  Adjudication  des
quasiususfructus  rerum,  quae  usu  consumuntur,  für  welche
sich  keine  Stelle  anführen  läßt,  als  unzuläßig  angesehen
werden  müssen.
3)  Ersitzung  37)
a)  Historische  Einleitung.
Inwieweit  durch  usucapio  ehemals  Servituten  constituirt
werden  konnten,  ist  bestritten.  Am  wahrscheinlichsten  ist  das,
was  Wening  im  §.  94  nach  Löhr  annimmt.  Jedenfalls
ist  diese  usucapio  durch  die  lex  Scribonia  abgeschafft.
Die  prätorische  longi  temporis  praescriptio,  und  die
damit  verbundene  utilis  actio,  wurde,  nach  den  Stellen  der  Noten
gund  h,  schon  frühe  wenigstens  auf  die  Prädialservituten  ausgedehnt. ¬
  Zimmern  will  zwar  in  diesen  Stellen  eine  ganz
andere  Art  von  Verjährung  finden.  Wenn  aber  die  schon
oben  in  der  Lehre  von  der  unvordenklichen  Verjährung  erwähnten =
  Stellen,  die  von  dieser  sprechen,  nicht  mit  den  hier
in  Frage  stehenden  Stellen  vermengt  werden,  so  wird  der
Unbefangene  nicht  zweifeln,  daß  in  den  letzteren  von  nichts
Anderem,  als  von  der  longi  temporis  praescriptio  die  Rede
ist,  obgleich  hier  nicht  dieser,  sondern  andere  ähnliche  Aus3) ¬
  Das  Bessere  in  den  von
möchte  adoptirt  seyn  in  Franc.
Jos.  Buss  diss.  de  acquis.  serv.
Wening  citirten  Schriften  über
praescr.  Frib.  Brisg.  1829.  4.
die  meisten  Punkte  dieser  Lehre
            
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