Metadaten : Schilling, Ernst Moritz: Handbuch des Mühlenrechts

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groͤßern  Strome  ein  Graben  nach  der  Muͤhle  zu  abgeleitet, ¬
  welcher  sich  unterhalb  derselben  wiederum  mit  dem
Hauptflusse  vereiniget.  Weil  nun  in  einen  solchen  Graben =
  nicht  so  viel  Wasser  hineinläuft,  als  zum  Umtriebe
der  Muͤhle  noͤthig  ist,  so  wird  quer  uͤber  den  Hauptstrom
ein  Damm  gebaut,  um  jenen  in  seinem  Laufe  aufzuhalten
und  eine  größere  Quantität  Wasser  in  den  Mühlgraben
zu  drängen,  und  damit  also  ein  Wehr  hergestellt!).
1)  Pfotenhauer  g.  a.  O.  S.  151.
§.  51.
Von  den  eigentlichen  Wehren,  welche  in  dem  Flusse
selbst  quer  durch  gebauet  werden,  sind  die  sogenannten
Abzugs-  oder  Freyschleußen  verschieden.  Diese
werden  nicht  in  den  Fluß,  sondern  in  einiger  Entfernung
von  der  Mühle,  oberhalb  derselben,  in  das  Ufer  eingebauet ¬
  und  mit  dem  Strome  parallel  angelegt,  auch  gewöhnlich =
  von  Holz  gebaut  und  bei  kleinern  Flüssen,  oder
bei  den  von  großen  Flüssen  abgeleiteten  Canälen  gebraucht. =

Der  Zweck  derselben  besteht  hauptsächlich  darin,  daß
bei  ordinärem  Wasserstande  das  Wasser  bei  eintretenden
Reparaturen  von  der  zunächst  darunter  liegenden  Mühle
ganz  abgewendet,  bei  Anschwellung  des  Wassers  aber
das  überflüssige  Wasser  von  derselben  so  lange  als  möglich
abgeleitet  und  demselben  ein  geschwinderer  Abzug  verschafft, =
  auch  dessen  Zurückstauung  in  die  Räder  der  Obermühle =
  verhindert  werde.  Der  Fachbaum  wird  hier  eben=
            
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