Contents : Zachariä von Lingenthal, Karl Salomo: ¬Die Wissenschaft der Gesetzgebung

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einen  und  der  andern  Gattung  so  bestimmt  zu
haben,  daß  die  Werke  der  erstern  Art  allgemeine
Untersuchungen  über  die  vollkommenste  Staatsverfassung =
  enthielten,  in  den  Werken  der  letztern =
  Art  aber  ein  vollständiges  Gesetzbuch  für
die  in  jenen  gefundene  vollkommenste  Staatsform -
  entworfen  wurde.  (Nach  der  erstern  Jdee
verhält  sich  die  eine  Gattung  zur  andern,  ohngefähr =
  wie  die  reine  zur  angewendeten,  nach
der  zweyten,  wie  die  allgemeine  zur  speciellen
Politik.)  Wenigstens  hat  Cicero,  dieser  treue
Nachahmer  der  Griechen,  in  seinen  beyden
Werken:  de  republica  und  de  legibus,  diesen
Plan  befolgt.
Jch  gehe  jetzt  zur  Geschichte  der  Gesetzgebungswissenschaft =
  bey  den  Römern  fort.  Die
Gesetzgebung  dieses  Volks  zeichnet  sich  schon
durch  den  Gebrauch,  der  eine  so  lange  Reihe
von  Jahrhunderten  bey  so  vielen  und  so  ver=
            
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