Metadata : Jahrbücher des Kaiserlichen Reichskammergerichts (Jg. 1788 = Bd. 1, Th. 1 (1789))

Dritter  Abschnit.
Uns,  Kurbrandenbürg  und  Kurbraunschweig,
umgehenden  Turno,  eine  andere  qualificirte
Person  an  seine  Stelle  zu  präsentiren.
So  haben  Wir  auf  Unsern  Appellationsrath -
  Ernst  v.  Globig,  wegen  seiner  in  seiner
bisherigen  Dienstleistung  dargelegten  Wissenschaft -
  und  Geschicklichkeit,  Unser  Absehen  gerichtet. -
  Wir  praͤsentiren  ihn  also  hiedurch  an
die  Herren  und  Euch,  mit  dem  freundlichen
Ersuchen  und  gnädigsten  Gesinnen,  ihn  dazu
auf=  und  anzunehmen,  zu  den  Solemnien  und
zur  Relation  zu  admittiren,  und  dessen  allen  genießen -
  zu  lassen,  wessen  andere  Praesentati
der  Reichsordnung  nach  sich  zu  erfreuen  haben,
auch  Unserm  Präsentationsrechte  durch  die
Aufnahme  anderer  Praesentatorum  nicht  zu
Wir  verbleiben  übrigens  den
präjudiciren.
Herren  und  Euch  mit  Gnaden  und  allem  Guten -
  wohl  beygethan.  Gegeben  zu  Dresden  den
12.  Apr.  1788.
Friedrich  August.
Ch.  G.  Freyh.  v.  Gutschmid.
Beylage  Num.  3.
Kammergerichtliches  Notificationsschreiben  an  Kursachsen -
  vom  26.  Sept.  1788.  über  die  Receptibilitätserklärung -
  des  H.  v.  Globig.
Eurer  Kurfürstlichen  Durchlaucht  sollen
der  von
Wir  unterthänigst  anzeigen,  daß
Höchst=— -

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Max-Planck-Institut  für
Wissenschaftliche  Stadtbibliothek
DFC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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