Dritter Abschnit.
Uns, Kurbrandenbürg und Kurbraunschweig,
umgehenden Turno, eine andere qualificirte
Person an seine Stelle zu präsentiren.
So haben Wir auf Unsern Appellationsrath -
Ernst v. Globig, wegen seiner in seiner
bisherigen Dienstleistung dargelegten Wissenschaft -
und Geschicklichkeit, Unser Absehen gerichtet. -
Wir praͤsentiren ihn also hiedurch an
die Herren und Euch, mit dem freundlichen
Ersuchen und gnädigsten Gesinnen, ihn dazu
auf= und anzunehmen, zu den Solemnien und
zur Relation zu admittiren, und dessen allen genießen -
zu lassen, wessen andere Praesentati
der Reichsordnung nach sich zu erfreuen haben,
auch Unserm Präsentationsrechte durch die
Aufnahme anderer Praesentatorum nicht zu
Wir verbleiben übrigens den
präjudiciren.
Herren und Euch mit Gnaden und allem Guten -
wohl beygethan. Gegeben zu Dresden den
12. Apr. 1788.
Friedrich August.
Ch. G. Freyh. v. Gutschmid.
Beylage Num. 3.
Kammergerichtliches Notificationsschreiben an Kursachsen -
vom 26. Sept. 1788. über die Receptibilitätserklärung -
des H. v. Globig.
Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht sollen
der von
Wir unterthänigst anzeigen, daß
Höchst=— -
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