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Organisationspsychologische Konzepte
Mitbestimmung (Wilpert & Rayley)
Wilpert (1980, zitiert nach Wilpert & Rayley, 1983a, S. 18) unterscheidet -
mehrere Grundbedeutungen des Begriffes "Mitbestimmung". Die erste
Auffassung kennzeichnet "... die direkten persönlichen Einwirkungsmöglichkeiten -
eines Individuums auf Entscheidungen, welche den unmittelbaren Arbeitsplatz -
und seiner nähere Arbeitsumwelt betreffen ..."
(S. 18). Dieses
Verständnis von Mitbestimmung bezieht sich prinzipiell auf die abhängig
Beschäftigten. Es entspricht teilweise Aspekten der bereits dargestellten
Konzepte des Handlungsspielraums (besonders die Dimension des Entscheidungs- -
und Kontrollspielraums) und des Dispositionsspielraumes.
Die zweite Auffassung von Mitbestimmung ist an Betriebsverfassungsgesetzen -
beziehungsweise entsprechenden Gesetzen festgemacht und bezieht
sich auf die dort festgelegten Mitbestimmungsrechte hinsichtlich sozialer,
personeller und wirtschaftlicher Belange (S. 18). Bereits hier wird zwischen -
einzelnen Arbeitnehmern und ihren gewählten Vertretern unterschieden. -
Zwei weitere Mitbestimmungskonzepte betreffen nur noch die Partizipationsmöglichkeiten -
gewählter Arbeitnehmervertreter: einmal ihre Mitwirkung -
in den Aufsichtsräten von Unternehmen und zum anderen ihre Mitwirkung
in überbetrieblichen Gremien (S. 18).
Mitbestimmung kann demnach als "direkte, persönliche" Partizipation
verstanden werden (erste sowie zum Teil zweite Auffassung) oder als "indirekte -
Beteiligung über Belegschaftsvertreter" (S. 21).
Wilpert & Rayley definieren bestehende "formale Bestimmungen und Vorschriften -
zur Beteiligung von Beschäftigten an beträchtlichen Entscheidungen" -
als "Partizipationsstruktur". Dieser kann nun die "tatsächliche Mitbestimmung" -
gegenübergestellt werden (1983a, S. 21).
Für eine internationale Studie, in deren Focus der Zusammenhang von
Partizipationsstruktur und faktischer Mitbestimmung steht, wurde Mitbestimmung -
operationalisiert als "Beteiligung in (organisatorischen) Entscheidungsprozessen". -
Die insgesamt 16 ausgewählten Entscheidungen, sowie
ihre inhaltliche und zeitliche Differenzierung zeigt Tabelle Al.3. Die
Daten zur Mitbestimmung werden durch schriftliche Befragung der betroffenen -
Arbeitnehmer erhoben.
Parallel dazu werden diese 16 Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt
der Partizipationsstruktur bewertet, das heißt bestehende formelle Regelungen -
(Gesetze, Kollektivverträge und anderes) im Hinblick auf die vorgesehenen -
Mitwirkungsregelungen analysiert (S. 25-27).