Full text : Hohner, Hans-Uwe: Kontrollbewusstsein und berufliche Restriktivität

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  Organisationspsychologische  Konzepte
Mitbestimmung  (Wilpert  &  Rayley)
Wilpert  (1980,  zitiert  nach  Wilpert  &  Rayley,  1983a,  S.  18)  unterscheidet -
  mehrere  Grundbedeutungen  des  Begriffes  "Mitbestimmung".  Die  erste
Auffassung  kennzeichnet  "...  die  direkten  persönlichen  Einwirkungsmöglichkeiten -
  eines  Individuums  auf  Entscheidungen,  welche  den  unmittelbaren  Arbeitsplatz -
  und  seiner  nähere  Arbeitsumwelt  betreffen  ..."
(S.  18).  Dieses
Verständnis  von  Mitbestimmung  bezieht  sich  prinzipiell  auf  die  abhängig
Beschäftigten.  Es  entspricht  teilweise  Aspekten  der  bereits  dargestellten
Konzepte  des  Handlungsspielraums  (besonders  die  Dimension  des  Entscheidungs- -
  und  Kontrollspielraums)  und  des  Dispositionsspielraumes.
Die  zweite  Auffassung  von  Mitbestimmung  ist  an  Betriebsverfassungsgesetzen -
  beziehungsweise  entsprechenden  Gesetzen  festgemacht  und  bezieht
sich  auf  die  dort  festgelegten  Mitbestimmungsrechte  hinsichtlich  sozialer,
personeller  und  wirtschaftlicher  Belange  (S.  18).  Bereits  hier  wird  zwischen -
  einzelnen  Arbeitnehmern  und  ihren  gewählten  Vertretern  unterschieden. -

Zwei  weitere  Mitbestimmungskonzepte  betreffen  nur  noch  die  Partizipationsmöglichkeiten -
  gewählter  Arbeitnehmervertreter:  einmal  ihre  Mitwirkung -
  in  den  Aufsichtsräten  von  Unternehmen  und  zum  anderen  ihre  Mitwirkung
in  überbetrieblichen  Gremien  (S.  18).
Mitbestimmung  kann  demnach  als  "direkte,  persönliche"  Partizipation
verstanden  werden  (erste  sowie  zum  Teil  zweite  Auffassung)  oder  als  "indirekte -
  Beteiligung  über  Belegschaftsvertreter"  (S.  21).
Wilpert  &  Rayley  definieren  bestehende  "formale  Bestimmungen  und  Vorschriften -
  zur  Beteiligung  von  Beschäftigten  an  beträchtlichen  Entscheidungen" -
  als  "Partizipationsstruktur".  Dieser  kann  nun  die  "tatsächliche  Mitbestimmung" -
  gegenübergestellt  werden  (1983a,  S.  21).
Für  eine  internationale  Studie,  in  deren  Focus  der  Zusammenhang  von
Partizipationsstruktur  und  faktischer  Mitbestimmung  steht,  wurde  Mitbestimmung -
  operationalisiert  als  "Beteiligung  in  (organisatorischen)  Entscheidungsprozessen". -
  Die  insgesamt  16  ausgewählten  Entscheidungen,  sowie
ihre  inhaltliche  und  zeitliche  Differenzierung  zeigt  Tabelle  Al.3.  Die
Daten  zur  Mitbestimmung  werden  durch  schriftliche  Befragung  der  betroffenen -
  Arbeitnehmer  erhoben.
Parallel  dazu  werden  diese  16  Entscheidungen  unter  dem  Gesichtspunkt
der  Partizipationsstruktur  bewertet,  das  heißt  bestehende  formelle  Regelungen -
  (Gesetze,  Kollektivverträge  und  anderes)  im  Hinblick  auf  die  vorgesehenen -
  Mitwirkungsregelungen  analysiert  (S.  25-27).
            
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