166 II. Buch. IV. Th. Von den Rechtsmitteln.
petente, in dessen Gerichtsbezirk der Hauptsitz der Bewirthschaftung, ¬
oder, in Ermangelung eines solchen
Hauptorts, derjenige Theil der Grundstüͤcke liegt, welcher ¬
nach der Mutterrolle der Grundsteuer die meisten
Einkünfte abwirft. Art. 2210. N. G.) Eben so muß,
wenn in Folge des Appellationshofserkenntnisses bey
einem Dritten Arrest angelegt worden ist, die Klage
auf Guͤltigkeit desselben bey dem Tribunale angebracht
werden, vor welches der Schuldner gehöͤrt, (Art. 567.
1514.J der Proc. O.) wenn schon dieß Gericht nicht
über die Vollstreckung erkennen kann, und es muß
der Dritte, um seine Erklaͤrung abzugeben, vor das
Tribunal vorgeladen werden, welches uͤber die Arrestanlegung ¬
zu entscheiden hat. (Art. 570. (517.] Pr. O.)
Vierter Abschnitt.
Von der Restitution gegen Erkenntnisse (Requête civile),
Die requête civile ist dasjenige Rechtsmittel, welches ¬
in gewissen, weiter unten noch anzugebenden Faͤllen
gegen ein in letzter Instanz 104) ergangenes und der
Opposition nicht unterworfenes Erkenntniß von einer der
Partheien in der Absicht zur Hand genommen werden
kann, um dessen Aufhebung durch die näͤmlichen Richter, ¬
welche es ausgesprochen, in der Maaße zu bewirken,
daß ein ganz neues Verfahren eingeleitet und auf den
Grund desselben demnaͤchst ein neues Erkenntniß abgege* ¬
ben werde.
104) Ordon. von 1667. Tit. 35. Art. 1.