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IV. Kap. Die Servituten.
die s. g.
hende Verpflichtung zu positiven Leistungen
Reallast — nicht als Servitut, sondern als ein eigenthümliches ¬
deutsches Rechtsinstitut aufzufassen 238).
§. 117.
2) Die berechtigten Subjecte.
1) Je nachdem das Recht der Servitut einer Person ¬
oder einem Grundstücke zusteht, ist dieselbe eine
Personal= oder Real=Servitut. Die im römischen
Rechte hervorgehobenen vier Personal-Servituten: ususfructus, ¬
usus, habitatio und operae servorum s. animalium ¬
können nur als Personal-Servituten constituirt
werden, wogegen alle übrigen Servituten sowohl einem
Grundstücke, als auch einer Person zustehen können. Im
letzteren Falle kommen alle für Personal-Servituten geltenden ¬
Grundsätze zur Anwendung, ohne Einmischung irgend
welcher Grundsätze der Real=Servituten, weshalb es überflüssig ¬
ist, sie als servitutes irregulares besonders auszuzeichnen ¬
239).
allgemein aufgegeben. Als Gründe, weshalb die Römer eine servitus
in faciendo nicht annehmen konnten, kann man außerdem nennen:
1) die intentio bei einer actio in rem konnte niemals auf ein dare
oder facere oportere gerichtet sein, 2) noch zur Zeit der PandektenJuristen ¬
konnte auf ein facere niemals erkannt werden, sondern die
Condemnation aus einer obligatio faciendi ging nur auf die aestimatio, ¬
während es in der Natur der jura in re liegt, daß sie gegen
jeden Inhaber müssen erzwungen werden können. Wenngleich nust
diese beiden Gründe allenfalls in Deutschland zu beseitigen wären, so
ist dennoch der erste angeführte Grund, weil aus der Natur der Serpitut ¬
abgeleitet, noch immer zu beobachten, wenn nicht der Begriff der
Servitut durch Gesetz oder Gewohnheit entschieden erweitert, und dadurch ¬
die Servitut in ein ganz anderes Institut verwandelt ist, so z.
B. im Baierschen Landrecht Th. 2. Cap. 7. §. 2. „(die Servitut) ist
unterschiedlich und zwar 1mo affirmativa, wenn derjenige, welcher
hierzu verbunden ist, entweder in dem Seinigen etwas zu leiden, oder
zu thun hat."
238) S. unten §. 123 und 124.
239) Früher theilte man freilich die persönlichen Servituten meistens