Full text : Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

Allgemeine  Handelslehre.
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auszubilden  und  ihre  politische  Verbindung  zu  festigen.  Eine  Kolonialmacht,
deren  Mutterland  schon  dicht  bevölkert  ist,  schafft  sich  durch  ihren  Kolonialbesitz
Raum  und  durch  die  Auswanderung  Zuwachs  am  eigenen  Volke.
Keines  der  großen  Kulturvölker  steht  in  dieser  Hinsicht  so  ungünstig  da,
wie  das  deutsche.  Macht-  und  kraftlos  zu  einer  Zeit,  als  die  übrigen  europäischen ¬
  Völker  den  Erdkreis  unter  sich  teilten,  fehlt  ihm  jetzt  jene  Elastizität
des  Territoriums  und  der  Wirtschaftsgrundlagen,  welche  ein  ausgedehnter  Kolonialbesitz ¬
  gewährt.
6.  Handelsstatistik.
Handelsstatistik  ist  ziffermäßige  Darstellung  des  Handels.  Der  inländische
Handel  entzieht  sich  einer  ziffermäßigen  Betrachtung  fast  völlig;  dagegen  ist  die
Möglichkeit  einer  solchen  Betrachtung  bezüglich  des  auswärtigen  Handels  durch
die  Zolllisten  gegeben.  Sie  dienen  namentlich  dazu,  um  die  sogenannte  Handelsbilanz ¬
  zu  berechnen.  Die  Handelsstatistik  belehrt  aber  nicht  allein  darüber,
wie  sich  die  Ausfuhr,  Einfuhr  und  Durchfuhr  eines  Landes  nach  ihrem  Wert
und  Gewicht  verhält;  sie  gibt  auch  Aufschluß  darüber,  mit  welchen  anderen  Ländern ¬
  und  in  welcher  Richtung  ein  Handelsverkehr  stattfindet;  ob  derselbe  sich
vermehrt  oder  verringert.  Durch  diese  Aufschlüsse  wird  die  Handelsstatistik  zum
wertvollsten  Werkzeug  einer  vernünftigen  Handelspolitik.  Die  Handelsstatistik
kann  eine  offizielle  sein  (aus  den  Zolllisten)  oder  eine  private.  Zur  letzten  gehören ¬
  auch  die  sogenanten  Handelsberichte  (Marktberichte);  das  sind  Nachrichten, ¬
  welche  einzelne  Kaufleute  oder  ganze  Korporationen  von  Kaufleuten
durch  verpflichtete  Makler  von  Zeit  zu  Zeit  über  den  Gang  des  Handels  aufstellen ¬
  und  häufig  auch  veröffentlichen  lassen.  Je  nach  Art  der  Gegenstände,
mit  welchen  sich  diese  Berichte  befassen,  unterscheidet  man  Börsenberichte
oder  Warenberichte.  Nach  den  Zeiträumen,  in  welchen  die  Berichte  aufgestellt ¬
  werden,  unterscheidet  man  Wochenberichte,  Monatsberichte,  Jahresberichte, ¬
  oder  auch  Ernteberichte  (für  Landesprodukte)
Meßberichte.
Warenberichte  werden  meist  von  Großhändlern  (gedruckt  oder  lithographiert)
an  ihre  Geschäftsfreunde  versandt.  Jahresberichte  sind  meistens  sehr  ausführlich ¬
  und  werden  namentlich  von  Handelskammern,  Konsulaten  2c.  verfaßt.  Oft
sind  Warenberichte  mit  Preiscourants  verbunden.  Haupterfordernisse  sind  Wahrheit ¬
  und  Deutlichkeit.
7.  Handelsschulen
(Handelsakademien)  sind  Lehranstalten,  in  welchen  die  Schüler  systematisch  in
diejenigen  Kenntnisse  eingeführt  werden,  welche  zur  praktischen  Handelsthätigkeit
nötig  sind.  Lehrgegenstände  dieser  Anstalten  sind  meistens  außer  den  sogen.
Handelswissenschaften  die  neueren  Sprachen;  vielfach  auch  Naturwissenschaften ¬
  und  Nationalökonomie.  Die  Einrichtung  der  Handelsschulen  ist  sehr
verschieden,  je  nachdem  man  dabei  den  Zweck  verfolgt,  bloß  die  gewöhnlichsten
notwendigsten  Kenntnisse  den  Schülern  beizubringen  oder  aber  ihnen  eine  möglichst ¬
  wissenschaftliche  Ausbildung  zu  bieten.  Die  erste  europäische  Handelsschule
wurde  1768  zu  Hamburg  gegründet.  Heutzutage  sind  die  Handelsschulen  teils
durch  den  Staat,  teils  durch  die  Städte,  durch  den  Handelsstand  oder  auch  als
Privatunternehmungen  gegründet  und  unterhalten.
8.  Andere  Aufgaben  der  Handelspolitik.
Es  bestehen  neben  den  hier  ausführlicher  behandelten  Problemen  der  Handelspolitik ¬
  noch  eine  Reihe  anderer,  die  hier  nur  flüchtig  berührt  werden  sollen.
Daß  die  staatliche  Regelung  von  Maß  und  Gewicht  für  den  Handel
von  unmittelbarster  Bedeutung  ist,  bedarf  wohl  kaum  einer  Begründung.  Das¬
            
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