Allgemeine Handelslehre.
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auszubilden und ihre politische Verbindung zu festigen. Eine Kolonialmacht,
deren Mutterland schon dicht bevölkert ist, schafft sich durch ihren Kolonialbesitz
Raum und durch die Auswanderung Zuwachs am eigenen Volke.
Keines der großen Kulturvölker steht in dieser Hinsicht so ungünstig da,
wie das deutsche. Macht- und kraftlos zu einer Zeit, als die übrigen europäischen ¬
Völker den Erdkreis unter sich teilten, fehlt ihm jetzt jene Elastizität
des Territoriums und der Wirtschaftsgrundlagen, welche ein ausgedehnter Kolonialbesitz ¬
gewährt.
6. Handelsstatistik.
Handelsstatistik ist ziffermäßige Darstellung des Handels. Der inländische
Handel entzieht sich einer ziffermäßigen Betrachtung fast völlig; dagegen ist die
Möglichkeit einer solchen Betrachtung bezüglich des auswärtigen Handels durch
die Zolllisten gegeben. Sie dienen namentlich dazu, um die sogenannte Handelsbilanz ¬
zu berechnen. Die Handelsstatistik belehrt aber nicht allein darüber,
wie sich die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr eines Landes nach ihrem Wert
und Gewicht verhält; sie gibt auch Aufschluß darüber, mit welchen anderen Ländern ¬
und in welcher Richtung ein Handelsverkehr stattfindet; ob derselbe sich
vermehrt oder verringert. Durch diese Aufschlüsse wird die Handelsstatistik zum
wertvollsten Werkzeug einer vernünftigen Handelspolitik. Die Handelsstatistik
kann eine offizielle sein (aus den Zolllisten) oder eine private. Zur letzten gehören ¬
auch die sogenanten Handelsberichte (Marktberichte); das sind Nachrichten, ¬
welche einzelne Kaufleute oder ganze Korporationen von Kaufleuten
durch verpflichtete Makler von Zeit zu Zeit über den Gang des Handels aufstellen ¬
und häufig auch veröffentlichen lassen. Je nach Art der Gegenstände,
mit welchen sich diese Berichte befassen, unterscheidet man Börsenberichte
oder Warenberichte. Nach den Zeiträumen, in welchen die Berichte aufgestellt ¬
werden, unterscheidet man Wochenberichte, Monatsberichte, Jahresberichte, ¬
oder auch Ernteberichte (für Landesprodukte)
Meßberichte.
Warenberichte werden meist von Großhändlern (gedruckt oder lithographiert)
an ihre Geschäftsfreunde versandt. Jahresberichte sind meistens sehr ausführlich ¬
und werden namentlich von Handelskammern, Konsulaten 2c. verfaßt. Oft
sind Warenberichte mit Preiscourants verbunden. Haupterfordernisse sind Wahrheit ¬
und Deutlichkeit.
7. Handelsschulen
(Handelsakademien) sind Lehranstalten, in welchen die Schüler systematisch in
diejenigen Kenntnisse eingeführt werden, welche zur praktischen Handelsthätigkeit
nötig sind. Lehrgegenstände dieser Anstalten sind meistens außer den sogen.
Handelswissenschaften die neueren Sprachen; vielfach auch Naturwissenschaften ¬
und Nationalökonomie. Die Einrichtung der Handelsschulen ist sehr
verschieden, je nachdem man dabei den Zweck verfolgt, bloß die gewöhnlichsten
notwendigsten Kenntnisse den Schülern beizubringen oder aber ihnen eine möglichst ¬
wissenschaftliche Ausbildung zu bieten. Die erste europäische Handelsschule
wurde 1768 zu Hamburg gegründet. Heutzutage sind die Handelsschulen teils
durch den Staat, teils durch die Städte, durch den Handelsstand oder auch als
Privatunternehmungen gegründet und unterhalten.
8. Andere Aufgaben der Handelspolitik.
Es bestehen neben den hier ausführlicher behandelten Problemen der Handelspolitik ¬
noch eine Reihe anderer, die hier nur flüchtig berührt werden sollen.
Daß die staatliche Regelung von Maß und Gewicht für den Handel
von unmittelbarster Bedeutung ist, bedarf wohl kaum einer Begründung. Das¬