Inhaltsverzeichnis : Delius, M.: ¬Der Prozeßgang und die Neuerungen nach der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich

Der  Prozeßgang.
Um  ein  richtiges  Bild  von  dem  Prozeßgange  nach  der  CivilProzeßordnung ¬
  für  das  Deutsche  Reich  zu  erhalten,  muß  man  die
betreffenden  Vorschriften  des  Gesetzes  zusammenstellen,  mit  einander ¬
  vergleichen  und  richtig  auslegen.  In  den  meisten  Deutschen
Bundesstaaten  wird  dieser  Prozeßgang  von  dem  bisher  gesetzlich
vorgeschriebenen  Prozeßgange  erheblich  abweichen,  sich  als  ein  neues
Verfahren  darstellen,  und  es  wird  die  praktische  Anwendung  der
Deutschen  Civilprozeßordnung  fördern,  wenn  durch  eine  Zusammenstellung ¬
  der  betreffenden  Vorschriften  derselben  der  Prozeßgang ¬
  des  bald  für  das  ganze  Deutsche  Reich  gültigen  Civilprozeßverfahrens ¬
  deutlich  gemacht  wird.  Zugleich  erscheint  es  zweckmäßig, ¬
  auch  den  Prozeßbetrieb  durch  die  Parteien  und  die  Prozeßthätigkeit ¬
  der  Gerichte  außerhalb  der  mündlichen  Verhandlungen
vor,  während  und  nach  Beendigung  der  Rechtsstreitigkeiten  durch
Endurtheil  zu  veranschaulichen,  so  wie  die  in  dem  Gesetze  zerstreut ¬
  vorkommenden  Bestimmungen  über  die  Prozeßkostenpflicht
zusammenzustellen.
Eine  solche  Darstellung  des  Prozeßganges,  des  Prozeßbetriebes
und  der  Prozeßthätigkeit  ist  in  den  nachfolgenden  sechs  Abschnitten
enthalten,  welche  behandeln:
1.  den  Prozeßgang  in  den  Instanzen,
2.  den  Prozeßgang  in  den  besonderen  Prozessen,
3.  das  Verfahren  auf  Gesuche,  Anträge  und  Anzeigen  der
Parteien  im  Laufe  des  Rechtsstreits,
4.  den  Prozeßgang  bei  der  Zwangsvollstreckung,
5.  das  Verfahren  auf  Gesuche,  Anträge  und  Anzeigen  der
Parteien  bei  der  Zwangsvollstreckung,
6.  den  Kostenpunkt.
            
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