Theil II. Abschn. III. §. 41.
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2) Sie sind gar nicht geführt. Alsdann gilt nach jenem
Artikel wieder dasselbe, welches zwar nur bei Gelegenheit
einiger Acte (Ehe, Geburt und Tod) ausgedrückt ist, aber
gewiß nach Vernunft und Analogie überall gelten muß.
3) Die Register sind zwar überhaupt geführt, aber dieser
Act ist darin ausgelassen. Jener Artikel schweigt darüber,
aber nach aller Vernunft muß man hier gewiß das annehmen, ¬
was nach dem Obigen unter Nr. 2. anzunehmen ist,
und dafür giebt es auch Andeutungen?
4) Die Handlung ist zwar einregistrirt, aber fehlerhaft.
Dann ist die in Art. 99—-101 beschriebene Rectificatio zulässig. ¬
II. Durch welche Beweismittel kann ein anderer Beweis ¬
geführt werden? Jener Hauptartikel erwähnt Eide und
Geständnisse gar nicht, sondern nur häusliche Papiere; das
erste gewiß deswegen, weil der Status auf das Ganze wirkt,
und insofern von den Vertragshandlungen der Parteien nicht
abhängig gemacht werden kann. Hierbei entsteht nun die Frage:
1) Der Code nennt nur die Papiere verstorbener Eltern,
weil bei ihnen kein Betrug zu fürchten sey. Dennoch kann
man wohl mit Manchen auch Papiere als Beweise behandeln, ¬
wenn sie gegen die Eltern producirt werden, wofür
es kleine Analogien giebt 3).
2) Kann der Beweis durch andere Documente geführt
werden? Das Tribunat trug darauf an, daß man es der
Vernunft wegen zulassen müsse; aber die Redactoren blieben
bei der beschränkten Fassung des Artikels, und so ist nun
zwischen den Auslegern Streit, ob man der Vernunft oder
dem Buchstaben des Code folgen solle.
2) Art. 70, 71, 198, 320.
3) Art. 324, 325.