Full text : ¬Die Schuldverhältnisse nach dem Rechte des Deutschen Reichs und Preußens (2)

Verlag  von  H.  W.  Müller  in  Berlin,  Potsdamerstr.  121k.
Jandekten
Heinrich  Dernburg.
ordentlichem  Professor  des  Rechts  an  der  Universität  Berlin.
Siebente,  verbesserte  Auflage.
Unter  Mitwirkung
Johannes  Biermann,
ordentlichem  Professor  des  Rechts  an  der  Universität  Gießen.
3  Bände.  1903.  46  29,—;  in  3  eleganten  Halbfranzbänden  +  34,25;
in  2  eleganten  Halbfranzbänden  N  32,50.
„Dernburgs  Pandekten  haben  seit  ihrem  ersten  Erscheinen  (1884—1887)
mehr  und  mehr  den  Markt  erobert  und  vor  allen  anderen  den  Beifall  der  Studenten
gefunden.  Aber  auch  die  Praxis  ist  dem  frisch  und  lebensvoll  geschriebenen  Buch
zugetan,  das  alle  Vorzüge  des  Verfassers  aufweist.  Als  Grundlage  zu  Lehrvorträgen
eignet  es  sich  trefflich;  wenn  es  hie  und  da  fast  zu  lesbar  ist  und  dadurch  dem
Schüler  das  Eindringen  in  schwierige  Probleme  nur  zu  leicht  erscheinen  läßt,  so  ist
dem  im  begleitenden  Lehrvortrag  leicht  abzuhelfen,  und  Anregung  ist  ja  in  den
ersten  Jahren  juristischen  Studiums  pädagogisch  wichtiger  als  Häufung  von  Schwierigkeiten. ¬
  Speziell  die  nicht  reichsdeutschen  Deutschen  müssen  dem  Verfasser,  der  nun
so  rüstig  an  sein  drittes  großes  Lehrbuch,  das  des  B.G.  B.,  gegangen  ist,  für  diese
Neuauflage  dankbar  sein.  Für  Deutschland  selbst  war  bereits  die  6.  Auflage  ein
Wagnis.  Der  Verfasser  hob  dies  im  Vorwort  hervor:  das  wichtigste  Bildungsmittel
für  die  Studierenden,  der  Lehrvortrag  über  die  Pandekten,  ist  mit  den  Anforderungen
des  B.  G.  B.  verstummt;  an  ihre  Stelle  ist  eine  kurze  Institutionenvorlesung  über
System  des  Römischen  Rechts  getreten,  ein  trauriger  Überrest  aus  verschwundener
Zeit;  die  Vorlesung  über  das  B.  G.  B.  soll  Vergangenheit  und  Gegenwart  vereinigen,
aber  die  Erfahrung  zeigt  jetzt  schon,  daß  die  Grundlage,  das  Fundament,  fehlt.  —
Und  dem  wollte  Verfasser  abhelfen  und,  wie  das  schon  nach  3  Jahren  erfolgte  Erscheinen ¬
  der  7.  Auflage  beweist,  ist  seine  auf  die  Studierenden  gesetzte  Hoffnung  nicht
getäuscht  worden.  Ein  zeitgemäß  fortentwickeltes  gemeines  Recht,  wie  es  uns  hier
geboten  wird,  wird  unserer  Jugend  ersparen,  „nach  kümmerlicher  Vorbildung  an  die
§§  des  neuen  Gesetzes  geschmiedet  zu  werden“  und  wird  uns  den  lebensvollen  Schatz
praktischer  Rechtsübung,  wie  ihn  Justinians  Rechtsbücher  bieten,  erhalten,  der  uns
besser,  als  das  Chaos  der  Präjudizien,  eine  Beherrschung  der  geschichtlichen  Entwicklung ¬
  und  der  Leitsätze  des  Rechtes  vermittelt.
Prof.  C.  Chr.  Burckhardt  (Basel).
—e—
            
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