fullscreen : Tome premier (1)

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niß  des  Schlesischen  Provinzial-Rechts"  zu  Breslau  bei  Leuckart
gedruckt),  und  demnächst  von  Deputirten  des  Adels  und  der
Städte  begutachtet.
Man  hat  1801  einen  neuen  und  1809  einen  vierten  Entwurf ¬
  ausgearbeitet;  jener  ist  verloren  gegangen.  Alle  diese
früheren  Entwürfe  gewähren  keinen  festen  Stützpunkt,  weil  man
von  einer  jetzt  aufgegebenen  Idee  ausging:  nämlich  ein,  dem
bisherigen  Provinzial-Rechtszustande  im  Ganzen  zwar  sich  anschließendes, ¬
  aber  doch  vielfach  modifizirtes,  in  seinen  geographischen ¬
  Grenzen  vielfach  abgeändertes  Provinzial-Recht  zu
schaffen.  Daher  kam  es  natürlich  auch  insbesondere  bei  den
Gewohnheitsrechten  auf  deren  feste  Begründung  nicht  so  sehr
an.  Man  generalisirte  mehr,  und  überließ  den  über  den  Entwurf ¬
  Vernommenen  die  Aeußerung  über  den  Entwurf,  und  der
gesetzgebenden  Gewalt  die  Entscheidung.
Als  im  Jahr  1827  mit  der  Revision  der  Gesetzgebung  begonnen ¬
  wurde,  ward  auch  das  Schlesische  Provinzial=Recht  einer ¬
  solchen  unterworfen.  Es  ist  aufs  Neue  gesammelt,  es  sind
die  früheren  Arbeiten  revidirt  und  daraus  Entwürfe  des  Allgemeinen ¬
  Schlesischen  Provinzial-Rechts  und  der  Partikular-Rechte
aller  Bezirke  und  Orte  in  Mittel-  und  Nieder-Schlesien  gefertigt ¬
  worden.  Zum  Theil  sind  sie  schon  Gegenstand  ständischer
Berathung  gewesen.  Ein  im  Jahre  1833  von  dem  Herrn  Geheimen ¬
  Justiz=Rath  Ludwig  vollendeter  Entwurf  des  Allgemeinen ¬
  Schlesischen  Provinzial-Rechts  ist  nämlich,  unter  dem  Vorsitz ¬
  des  Herrn  Chefpräsidenten  Kuhn,  im  Januar  1835  einer,
auf  dem  letzt  vorhergegangenen  Provinzial=Landtage  erwählten,
Anzahl  von  Deputirten  aller  Stände  und  einem  Kommissarius
der  Königlichen  Regierung  vorgetragen  und  von  ihnen  berathen
worden.  Dabei  ist  der  gegenwärtige  Referent  nebst  3  Mitgliedern ¬
  des  Königlichen  Ober=Landes=Gerichts  zu  Breslau  zugezogen
worden,  Referent  auch  mit  der  Redaktion  der  Verhandlungen,
und  Ausarbeitung  eines  auf  diese  Verhandlungen  basirten  Entwurfs ¬
  nebst  Motiven,  beauftragt  gewesen.
Nach  vorgängiger  Prüfung  durch  den  Herrn  Chef-Präsidenten ¬
  Kuhn,  wurde  der  Entwurf  im  Februar  1835  des  Herrn
Justiz=Ministers  von  Kamptz  Excellenz  eingereicht.
            
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