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niß des Schlesischen Provinzial-Rechts" zu Breslau bei Leuckart
gedruckt), und demnächst von Deputirten des Adels und der
Städte begutachtet.
Man hat 1801 einen neuen und 1809 einen vierten Entwurf ¬
ausgearbeitet; jener ist verloren gegangen. Alle diese
früheren Entwürfe gewähren keinen festen Stützpunkt, weil man
von einer jetzt aufgegebenen Idee ausging: nämlich ein, dem
bisherigen Provinzial-Rechtszustande im Ganzen zwar sich anschließendes, ¬
aber doch vielfach modifizirtes, in seinen geographischen ¬
Grenzen vielfach abgeändertes Provinzial-Recht zu
schaffen. Daher kam es natürlich auch insbesondere bei den
Gewohnheitsrechten auf deren feste Begründung nicht so sehr
an. Man generalisirte mehr, und überließ den über den Entwurf ¬
Vernommenen die Aeußerung über den Entwurf, und der
gesetzgebenden Gewalt die Entscheidung.
Als im Jahr 1827 mit der Revision der Gesetzgebung begonnen ¬
wurde, ward auch das Schlesische Provinzial=Recht einer ¬
solchen unterworfen. Es ist aufs Neue gesammelt, es sind
die früheren Arbeiten revidirt und daraus Entwürfe des Allgemeinen ¬
Schlesischen Provinzial-Rechts und der Partikular-Rechte
aller Bezirke und Orte in Mittel- und Nieder-Schlesien gefertigt ¬
worden. Zum Theil sind sie schon Gegenstand ständischer
Berathung gewesen. Ein im Jahre 1833 von dem Herrn Geheimen ¬
Justiz=Rath Ludwig vollendeter Entwurf des Allgemeinen ¬
Schlesischen Provinzial-Rechts ist nämlich, unter dem Vorsitz ¬
des Herrn Chefpräsidenten Kuhn, im Januar 1835 einer,
auf dem letzt vorhergegangenen Provinzial=Landtage erwählten,
Anzahl von Deputirten aller Stände und einem Kommissarius
der Königlichen Regierung vorgetragen und von ihnen berathen
worden. Dabei ist der gegenwärtige Referent nebst 3 Mitgliedern ¬
des Königlichen Ober=Landes=Gerichts zu Breslau zugezogen
worden, Referent auch mit der Redaktion der Verhandlungen,
und Ausarbeitung eines auf diese Verhandlungen basirten Entwurfs ¬
nebst Motiven, beauftragt gewesen.
Nach vorgängiger Prüfung durch den Herrn Chef-Präsidenten ¬
Kuhn, wurde der Entwurf im Februar 1835 des Herrn
Justiz=Ministers von Kamptz Excellenz eingereicht.