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den. Die Ministerien können daher Ihrem jetzigen Antrage nicht
stattgeben.
Berlin, den 29. Juli 1837.
Ministerium des Ministerium des
Ministerium der Geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal- Innern für Ge¬ Innern und der
werbe=Angeleg.
Polizei.
Angelegenheiten.
In Vertretung der Herren Chefs.
Koehler.
Bethe.
Nicolovius.
181.
Reskript der Königl. Ministerien, an die Königl. Regierung -
zu Erfurt, betreffend das Verfahren mit ausgegrabenen -
Knochen menschlicher Leichname und die wegen
des Ausgrabens von Thierknochen zu nehmenden sanitätspolizeilichen -
Maßregeln.
Die Benutzung der auf den Kirchhöfen bei Wiederaufnahme
der Gräber ausgegrabenen Knochen menschlicher Leichname zu gewerblichen -
Zwecken kann, wie der Königl. Regierung auf den Bericht -
vom 28. Juni d. J. eröffnet wird, aus mehrfachen Rücksichten -
der Ordnung und der den Verstorbenen und ihren Angehörigen -
schuldigen Achtung überall nicht gestattet, vielmehr müssen
solche Reste entweder sofort nach ihrer Ausgrabung, oder doch in
angemessenen Zeitabschnitten, nach einstweiliger Aufsammlung in
passend belegenen und gegen den Zutritt unbefugter Personen gehörig -
verwahrten Beinhäusern, an einer besondern schicklichen Stelle
des Kirchhofes wieder zur Erde bestattet werden.
Auch dürfen Knochenreste von Thieren, welche an ansteckenden
Krankheiten gefallen sind, überhaupt nicht wieder ausgegraben werden, -
weil der Zeitraum, nach dessen Verlauf die Gefahr des Wiederausbruchs -
der Seuche als beseitigt anzunehmen, an sich nicht
leicht, namentlich aber mit Rücksicht auf die verschiedenen Viehkrankheiten -
und auf die besonderen Thiergattungen, nicht mit Sicherheit -
allgemein festgestellt werden kann.
Hinsichtlich der Ausgrabung von Knochen solcher Thiere, die
nicht an ansteckenden Seuchen gefallen sind, wird es dagegen, außer
der sich von selbst verstehenden Beachtung der Rechte des Eigenthümers -
der aufzugrabenden Stelle, nur auf die gehörige Beachtung -
der allgemeinen sanitätspolizeilichen Rücksichten, wegen Vermeidung -
der Belästigung der bewohnten Nachbarschaft mit etwa
noch obwaltenden Verwesungsdünsten, ankommen.
Max-Planck-Institut für
euro