fullscreen : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 40 = 3.F. Bd. 4 (1898))

21. Staatsrecht

21.1. Mayer, O., Deutsches Verwaltungsrecht. 2. Bd. (Binding, Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft)

456

VII.
Staatsrecht.
1. Mayer, Otto. Deutsches Verwaltungsrecht. 2 Bd. Leipzig, Duncker
& Humblot, 1896. VI u. 485 S. (Binding, Handbuch der deutschen
Rechtswissenschaft.)
Dem ersten Bande von Otto Mayer's Deutschem Ver-
waltungsrecht, den ich in dieser Ztschr. 3. F, Bd. II S. 262ff. be-
sprochen habe, ist der zweite rasch gefolgt. Meine Anzeige dieses
Bandes leider nicht ebenso. Schwere Krankheit, die ich durch-
zumachen hatte, trägt daran die Schuld. Und auch jetzt fühle
ich mich noch nicht so arbeitskräftig, um einem Werke von solch
hoher Bedeutung für unsere Wissenschaft so gerecht zu werden und
so in seinen einzelnen Vorzügen nachgehen zu können, wie es ver-
dient. Indessen will ich nicht mehr länger im Rückstände bleiben
und suche mich denn nach bestem Vermögen meiner Aufgabe zu
entledigen.
O. M. hat inzwischen im Archiv für öffentliches Recht Bd.
XII S. 493 ff. zu meinen Eingangs erwähnten Ausführungen in
liebenswürdigster Weise Stellung genommen, mit jenem ritterlichen
Freimuth, wie er dem vorzüglichen Schriftsteller wohl ansteht. Ich
schöpfe daraus insbesondere zu meiner Freude die Erkenntniß, daß
wir in der grundlegenden systematischen Frage einig gehen. O. M.
stimmt mir in dem Gedanken bei, daß der Fortschritt der Zukunft
für die Darstellung des Verwaltungsrechts in der Vereinigung
seiner und der bisher hergebrachten Methode liegt. Und wenn nun
O. M. beifügt, es sei Schade, daß dieser Gedanke in meinem
Bayerischen Staatsrechte noch nicht verwerthet ist, so stimme ich
diesem Bedauern aus voller Ueberzeugung bei. Hätte ich nicht

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