Object : Blätter für Rechtsanwendung / Ergänzungsband (Erg.Bd. 6 (1888))

15.2. Literatur

192

Literatur.

sich aus dem Sitzungssaale zurückgezogen hat, da
auch in diesem Zeiträume die Sitzung fortdauert.
Beschluß vom 16. Februar 1887.

Literatur.
Im Verlage der C. H. Beck'schen Buchhandlung in
Nördlingen erscheint:
Commentar zur Subhastationsordnnng für das
Königreich Bayern vom 23.Febr.1879 /29. Mai
1866. In erster Auflage herausgegeben von Or.
Jgn. Ortenau, weil. kgl. Notar in München; in
zweiter Auflage neubearbeitet von Max Fischer,
k. Notar in Kötzting, und Wilh. Henle, H. Staats-
anwalt in Augsburg. Bisher 3 Lieferungen.
Die Vorzüge des alten Orten au'schon Commentars
sind bekannt und haben ihn mit Recht weite Verbreitung
und viel Ansehen verschafft. Die gleichen Vorzüge sind auch
der vorliegenden Neubearbeitung geblieben. Dieselbe zeichnet
sich überdies aus durch eine sehr gründliche Berücksichtigung
der Bedürfnisse und Ergebnisse der Praxis, sowie eine um-
faffende Beachtung der einschlägigen Literatur. Damit erklärt
es sich auch, daß das Werk ziemlich ins Breite geräth und
bis beiläufig aufs doppelte des alten Umfangs zu wachsen
scheint, was natürlich auch hinsichtlich des Preises seine
Consequenzen haben dürfte. Gleichwohl zweifeln wir nicht,
daß auch diese 2. Auflage die ihr vollauf gebührende Be-
achtung in der Juristenwelt finden wird.

Redakteur: vr. Julius v. Staudinger in München.
Verlag: Palm L Enke (Carl Enke) in Erlangen.
Druck von Junge L Sohn in Erlangen.

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