alles nachfolgende Flicken und Ausbessern durch prozeßleitende Decrete und
Interlocute ist vergebliche Arbeit; ja selbst die Zuflucht in das Gebiet des
höheren Richters gewährt oft keine Hülfe mehr für die Erlangung des
materiellen Rechts. — Ueberzeugt von der Richtigkeit dieser Betrachtung,
aus einer 40jährigen Erfahrung als Richter hat der Herr Verfasser dieses
Buch geschrieben, und er hofft, der Praxis -er Gerichte erster Instanz und
darunter vorzugsweise der Kuralgerichte einen Dienst zu erweisen. — So
viel von der Tendenz dieser Schrift. ■— Ueber Plan und Inhalt des Werks
werde hier kürzlich nur folgendes bemerkt: Das Ganze zerfällt ausser der aus-
führlichen Einleitung in 4 Abschnitte, und jeder derselben wieder in mehrere
Kapitel. Es wird gehandelt I. Bon dem Klagensystem überhaupt, nämlich
1) von dem Begriff und den Bestandtheklen einer Klage, 2) von den ver-
schieden Arten, 3) von der Concurrenz und Cumulation der Klage, 4)
von deren Aufhebung; II. von den Klagen zum Schutze des Besitzrechts,
und zwar 1) über possessorische Klagen überhaupt, 2) Schutz des Besitzes
an körperlichen Sachen, insonderheit gegen Störungen, 3) Schutz des Be-
sitzes gegen Entsetzungen oder Klagen auf Wiedererlangung des verlornen
Besitzes, 4) vom Schutze des Besitzes an unkörperlichcn Sachen; 111. von
Klagen aus dinglichen Rechten und zwar 1) aus dem Eigenthum, 2)
aus römischen Servituten, 3) aus deutsch-rechtlichen Servituten und servi-
tutähnlichen Rechten, 4) von Reallasten und daraus entstehenden Klagen,
5) aus der römischen Emphiteuse und 6) aus dem Pfandrecht; IV. von
persönlichen Klagen, 1) aus Verträgen und vertragähnlichen Verhältnissen,
2) auf Schadensersatz, 3) von Rechtsmitteln zur Schadensabwendung und
Sicherung der Ersatzleistung , 4) von Klagen a^s Obligationen, die unmit-
telbar durch das Gesetz begründet sind, 5) endlich von Klagen zum Schutz
öffentlicher Rechte, besonders so weit sie das Vermögen angehen.
Don demselben Verfasser erschien früher Ln meinem Verlage:.
Das Prozeßleitungsamt
des deutschen Civilrichters.
gr. 8. br. 1836. 20 ggr. oder 1 fl. 30 kr.
Ueber die
bäuerliche Gutsabtretung
überhaupt
und mit Altentheilsbestellung besonders,
gr. 8. brochirt. 1837. 20 ggr. oder 1 fl. 30 kr.
Gießen im Mai 1641.
B. C. Ferber.