Inhaltsverzeichnis : Gardeike, G.: ¬Die Verträge unter Abwesenden und die Rechtsverhältnisse bis zum vollendeten Abschluss

6  §  2.  Die  gesetzlichen  Bedingungen  für  die  Giltigkeit  der  Rechtsgeschäfte.
für  den  Träger  des  Geschäftswillens,  so  erfüllt  die  persönliche
Erklärung  mit  den  für  ein  Rechtsverhältniss  wesentlichen  Vorschriften ¬
  zugleich  die  thatsächlichen  Bedingungen  für  das  positive
Dasein  des  Geschäftswillens  in  der  Vorstellung;  sofern  nämlich
das  positive  örtliche  Recht,  aus  welchem  für  die  Willenserklärung
die  gesetzliche  Giltigkeit  abzuleiten  ist,  nicht  besondere  positive
gesetzliche  Bedingungen  für  diese  Giltigkeit  vorschreibt,  z.  B.
eine  bestimmte  Form  der  Erklärung,  sind  die  für  ein  Rechtsverhältniss ¬
  wesentlichen  Vorschriften  der  Erklärung  die  einzigen
gesetzlichen  Bedingungen  ihrer  Giltigkeit  als  Willenserklärung,
welche  zugleich  thatsächlich  sind  im  Gegensatz  zu  dem  Geschäftswillen ¬
  in  der  Vorstellung.  Mit  diesen  gesetzlichen  Bedingungen
ihrer  Giltigkeit  als  Willenserklärung  erfüllt  aber  die  persönliche
Erklärung  zugleich  die  thatsächlichen  Bedingungen  für  das  positive ¬
  Dasein  des  Geschäftswillens  in  der  Vorstellung,  weil  dieser
Geschäftswille  in  Wirklichkeit  nicht  fehlen  kann  angesichts  der  persönlichen ¬
  Erklärung  mit  sämmtlichen  gesetzlichen  Bedingungen
ihrer  Giltigkeit  als  Willenserklärung,  welche  zugleich  thatsächlich ¬
  sind  im  Gegensatz  zu  dem  Geschäftswillen  in  der  Vorstellung. ¬
  Dieses  Verhältniss  zwischen  dem  Geschäftswillen  in
der  Vorstellung  und  der  persönlichen  Erklärung  ist  aber  nur
die  Regel.  Äusser  den  für  ein  Rechtsverhältniss  wesentlichen
Vorschriften  der  persönlichen  Erklärung  können  für  einzelne ¬
  Willenserklärungen  noch  andere  gesetzliche  Bediugungen
wesentlich  sein,  welche  zugleich  thatsächlich  sind  im  Gegensatz ¬
  zu  dem  persönlichen  Geschäftswillen  in  der  Vorstellung
Diese  besonderen  gesetzlichen  Bedingungen  für  die  Giltigkeit
einzelner  Willenserklärungen  sind  abzuleiten  aus  der  besonderen ¬
  Beschaffenheit  des  beabsichtigten  Rechtsverhältnisses
welches  der  privatrechtliche  Zweck  dieser  Willenserklärung  ist.
Für  die  Willenserklärung  des  Tradenten  werden  wir  z.  B.  aus
der  besonderen  Gestalt  des  Eigenthums  als  Rechtsverhältniss
welches  der  privatrechtliche  Zweck  dieser  Willenserklärung  des
Tradenten  ist,  den  Nachweis  führen,  dass  ausser  den  für  das
beabsichtigte  Eigenthum  wesentlichen  Vorschriften  der  Erklärung ¬
  des  Tradenten  für  ihre  Giltigkeit  als  Willenserklärung
noch  die  Uebergabe  und  die  Abnahme,  der  Gewahrsam  Seitens
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer