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Capitel II. Die Pflegschaft (la Curatelle).
Dauer von neun Jahren, er kann auch selbständig mieten und
pachten. 3)
Er kann seine Einkünfte erheben und darüber quittieren, i
sie auch einklagen. Art. 481.
Die Quittierung eines bezahlten Mobiliarkapitals bedarf der
Mitwirkung des Pflegers. *)
Er kann Reparaturen anordnen uud die dazu notwendigen
Verträge abschliessen — siehe auch Anm. 3 — Fahrnisse für seine
Wohnräume, Lebensmittel, Vorräte für seinen Haushalt einkaufen.
Er kann Naturaleinkünfte (z. B. Ernteerträgnisse) verkaufen. Arg
Art. 484 Abs. 1.
Er kann auch andere Mobiliarverkäufe vornehmen, weil diese
wenn sie nicht ganze Mobiliarkomplexe umfassen, nach franzüsischer ¬
(germanischer) Anschauung sich nicht als eigentliche Veräusserungen ¬
darstellen.
Ob der Emanzipierte auch „Immobiliarkäufe" (achats
d'immeubles) allein vornehmen kann, ist bestritten.3)
Art. 484 Abs. 2 spricht zwar von Käufen (achats) des emanzipierten ¬
Minderjährigen, ohne im Weiteren zwischen Mobiliar- und
Immobiliarkäufen zu unterscheiden, — allein hieraus kann man nicht
folgern, dass er Immobiliarkäufe wie Mobiliarkäufe vornehmen
könne: denn Art. 484 Abs. 2 sagt nicht: „Der Emanzipierte kann
kaufen“, sondern er erwähnt nur beiläufig der Käufe, der
Verbindlichkeiten, welche der Emanzipierte durch Käufe übernommen ¬
hat. *)
Nach der wohl allein richtigen Ansicht kann er nicht selbständig ¬
Immobiliarkäufe vornehmen, sondern bedarf er
hierzu der Einwilligung des Pflegers.
*) Auch selbständig seine Dienste vermieten und Anderer Dienste
mieten, z. B. Knechte und Mägde dingen, Arbeitsleute anstellen u. s. w.*) -
Vgl. R.-G.-E. v. 1. XI. 87 in Entsch. Bd. XX 336/37.
Es dürfte auch dem Emancipierten nicht das Recht zustehen, in
Voraus die Pachtzinsen oder Mietzinsen auf Grund einer Vertragsklausel einzuziehen, ¬
durch welche er sich das Recht vorbehalten hätte. Vgl. BaudryLacantinerie, ¬
I Nr. 1134.
5) „Mobiliarkäufe“ kann er vornehmen, siehe auch oben Text „er -
kann Fahrnisse für seine Wohnräume u. s. w. kaufen“
*) Art. 484 Abs. 2 lautet:
„A l'égard des obligations qu'il aurait contractées par voie d'achats
ou autrement, elles seront réductibles en cas d'excès u. s. w."