fullscreen : Richelmann, Heinrich: ¬Der Einfluß des Irrthums auf Verträge

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Vierter  Abschnitt.
Nichtwesentlicher  Irrthum.
§.  37.
Nachdem  wir  die  Erörterung  dessen,  was  beim  wesentlichen ¬
  Irrthume  Rechtens  ist,  beendet  haben,  gehen  wir
zum  nichtwesentlichen  Irrthume  über.  Wir  verstehen  hierunter ¬
  jeden  Irrthum,  mit  dem  die  Gesetze  keine  Nichtigkeit
des  Vertrages  verbunden  haben,  eine  freilich  negative,
jedoch  für  unsern  Gegenstand  ausreichende  Definition.
So  mannigfaltig  die  Bestandtheile  der  Verträge  sein  können, ¬
  auf  so  verschiedene  Weise  kann  auch  dieser  Irrthum
vorkommen,  namentlich  wird  er  sich  beziehen  auf  die
Quantität,  Größe,  Qualität,  Accessionen  u.  s.  w.
Bei  der  Darstellung  dieser  Lehre  tritt  uns  hauptsächlich
eine  Schwierigkeit  entgegen:  die  häufige  Ungewißheit,  auf
welchen  Rechtsgrund  die  diesen  Gegenstand  betreffenden
Entscheidungen  gebaut  sind.  Es  treffen  hier  nämlich  oft
sehr  verschiedene  Gründe  zusammen,  von  denen  sowohl
der  eine  als  der  andere  die  Entscheidung  veranlaßt  haben
kann,  ohne  daß  erhellt,  welchen  der  Jurist  hauptsächlich
im  Auge  gehabt  habe,  namentlich  wenn  mit  dem  Irrthume
des  Einen  zugleich  ein  dolus  des  Andern  concurrirt,  oder
wenn  jener  von  der  Art  ist,  daß  etwa  schon  die  erweiterten
Bestimmungen  des  Adilitischen  Edicts,  ja  selbst  die  Grundsätze ¬
  von  der  Evictionsleistung  in  Anwendung  kommen
können,  kurz,  wir  finden  in  den  Quellen  fast  nicht  einen
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Fall,  wo  wir  mit  Gewißheit  den  unwesentlichen  Irrthum
            
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