Drittes Capitel.
§. 3.
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in specie mit Bestand/ wenigstens geantwortet /
oder da ihme dieses etwan zu schwer und unthunlich -
seine Intention und Actiones vor der Welt
nur in etwas beschönet haben / ist doch dieses bis
auf den heutigen Tag nicht allein nicht geschehen -
/ sondern obschon vermöge gemeldten Protocollu -
er Chur-Sachsische von keinem eintzigen
hurfürstl. Herrn Gesandten den geringsten Assensum -
erhalten können / bey darauf ferner erfolgten -
sedis vacanz mit vorigem Gesuch/ wiewohl -
ohne Erhebung einigen Actus possessorii
dannoch fortgefahren und zu hoͤchsten Nachtheil
der Reichs-Liberationen auch hindan Setz- und
Beschimpffung der von hoͤchst- ansehentlicher
Kayserlichen Commission ihme Herren Gesandten -
beschehenen Abnahmung attentirt worden
welches dann von Rechts wegen so wenig gebilliget -
/ als wenig aus dem angezogenen also genandten -
und bis dato zu keinem Vorschein gekommenen -
Vortrag die Chur- Saͤchsische Intention -
erwiesen werden kan/ sintemahl gemeldter
Vortrag weder von den Reichs=Directorio, weder -
von einem Dom=Capitul zu Maintz / daß
selbiges tacitè oder expresse davon ausgeschlossen/
noch selbiger vacantia sedis oder einem Churfürstlichen -
Todes=Fall / sondern bloß von einer
Umfrag in gemeiner Reichs=Versammlung / da
die Römisch=Kayserl. Majestät und Reichs=Stände -
etwas zu fragen / oder da die Chur=Fursten -
ohn Beywesen des Kaysers in ihrem
Rath seind / oder da ein gemeiner Ausschuß von
Churfürsten und Fürsten gemacht wird / und von
M 3
des
Max-Planck-Institut für