Von Mecklenburg=Schwerin.
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S. CXVI.
Da unterdessen dennoch der Hufen-Modus
zur Contribution vestgesetzet bleiben soll; So
ist nichts natuͤrlicher, als daß man auch in Ansehung -
der Anzahl derselben einen sichern Grund
habe. Jm Jahr 1727. hatte nun, wie gemeldet, -
die Ritterschaft nicht mehr, als
9715. Hufen
angegeben.
Jm Jahr 1683. aber hatte die
Ritterschaft durch den damahligen Land=Marschall, -
Hans Albrecht von Plüskow, die An= | |
zahl der Ritterschaftlichen zu
185. Hufen,
und zugleich 9. Lehn=Pferde angegeben. Bey
der im Anfang dieses Seculi, und also zwischen
beyden abgesetzten Jahren, Landes=Fürstlich veranstalteten -
Land=Messung war die Anzahl der
steurbaren Hufen bey den Adelichen Gütern
im Fürstenthum, von
2301. Hufen
befunden worden. Und da war es billig, daß
Jhro Durchl. indem Sie sich per Aversionem -
mit der Ritterschaft setzen wollten, diese
Zahl zum Grunde nahmen. Jn vorigen Zeiten -
bey beyden Regierungen war hiernach ein
Quantum von mehr als 4000. Rthlr. zur Contribution -
gefordert worden.
Jhro Durchl. aber wollten mit 2000. Rthlr.
zufrieden seyn. Hielten nun die von der Ritterschaft -
diese Hufen=Zahl, mithin auch das
darnach genommene Abmaaß des Aversions-Quanti -
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DFC
europäische Rechtsgeschichte