thumbs : Fantozzi, Federigo: Nuova guida ovvero Descrizione storico-artistico-critica della città e contorni di Firenze

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Reichstags - Atteratur.

lich, auf die Vereinigung der Entschädigung mit den
alten Besitzungen nach der geographischen Lage, das ist,
auf Arrondissement, Rücksicht zu nehmen seyn werde;
cZ) endlich scyen noch die Modisiiarionen und Bedingun-
gen zu bestimmen, worunter diese Besitzungen den zu ent-
schädigenden Ständen zu überlassen waren.
Von einer ähnlichen Ansicht der Sache gieng das
Reichsdirekrcrium aus, indem dasselbe schon am 21 Juli,
und nachher wieder am 17. August folgende Propositivn
machte:
„Wie am besten die Allerhöchste Willensmeimmg in
dem kaiserlichen Hvfdekrete von 26. Juni et dioti
2. Juli dieses Jahres, dem so viel umfassenden, so
ansserst wichtigen Endzwecke gemäß, zu erreichen?
und ob nicht dazu eine Deputation in Comitiis et
ex comitialibus, blos um die Beschädigungen und
Entschädigungen zu instrniren, und ihr Gutachten
sodann, nach alteren Beyspielen, den 3. Reichskol-
legien zu Abfassung des verlangten allerunrerthanig-
sten Reichsgrttachteus vorzulegen, in diesem Falle
aber, wie viele und welche Deputirte zu ernennen
seyen?
§. *<?♦
Endlich an dem 24. August begann das wirkliche Ab-
geben der Stimmen in das Protokoll (§. i$.), und gleich
hier war es sichtbar, daß die kaiserlichen Minister wieder
mit den ihrem allerhöchsten Hof stets ergebenen geistlichen
Standen und Städten auf unbeschrankte Bevollmächti-
gung des Kaisers hinarbeiteten. Am 31. August dauerte
die Berathung fort; den 17. Sept. aber trat nun auf
einmal Oesterreich mit der Bemerkung auf: daß der
Kaiser über die zweckmäßigsten Wege zu der Vereinigung

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