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und Setzlinge verknüpft, und leisten oft in vielen Jahren ¬
nicht einmal einen Ertrag. Hierdurch wird der
Pächter mißmuthig und nachläßig in ihrem Bau, und
Unterhaltung, welches dem Gutsherrn nicht gleichgültig
seyn kann. Würdiget man sie einer Selbstverwaltung,
so übersteigen nebst den oben angeführten Ausgaben,
auch noch jene für Taglohn, Lese=, Kelter= und KellerKosten, ¬
nicht minder die kostspielige Aufsicht den Ertrag,
und man erhält doch nur wenig und schlechten Wein,
da es nichts Seltenes ist, daß er oft noch im Keller
ausgetauscht, oder durch Vernachläßigung verdorben
wird. Die gewöhnliche Benennung in den Rechnungen,
werden mit dem Namen Zehrung vom Verwalter belegt, ¬
und hierdurch seiner öftern Untreue der Mantel
umgehängt.
§. 5.
Derjenige Privatmann, der seinen Weinberg selbst
baut, und ein Vermögen hat den guten Wein aufzukellern, =
dem allein wird ein verhältnißmäßiger Gewinn
und seine Ausgaben, Mühe und Arbeit werden ihm gelohnt; ¬
aber den gewöhnlichen Weinbauern, die gleichsam
nach, oder während dem Herbste ihren Most losschlagen
müssen, um den Unterhalt ihrer Familien zu sichern
oder die herrschaftlichen Lasten zu decken, diese leben,
und — kümmern. Leider! hatte sich die Modesucht auch
in die Gegenden der Weinländer nicht ohne Nachtheil,