fullscreen : Reichs-Fama (Th. 6 (1731))

556
Reichs=Fama.
Reichs=Hof=Rath  den  14.  May  1725.  ein  Gutachten -
  an  Jhro  Kayserl.  Maj.  Dero  den  19.  Jul.
publicirte  Resolution  dahin  gienge,  daß  die  eingerathene -
  Expeditiones  derer  Kayserlichen  Rescriptorum -
  an  den  Nieder-Saͤchsischen  Crayß,  ingleichem -
  an  die  Staͤdte  Hamburg  (wegen  gewisser  allda -
  stehender  Plonischer  Gelder)  und  Luͤbeck  (wegen
eines  denen  Herren  Hertzogen  zustaͤndigen  Hauses
allda,)  nebst  denen  Conservatoriis  an  gemeldtes
Nieder=Sächsisches  Crayß=Ausschreib=Amt  zu
erlassen  seyen,  mit  dem  Befehl  an  erstgemeldtes
Crayß=Ausschreib=Amt,  besagte  Städte  wider
alle  Danische  Gewalt  zu  schüͤtzen.
8.
§.
Der  Herr  von  Carlstein  kame  hierauf  pro  restitutione -
  in  integrum  ein,  woruͤber  der  Reichs¬Hof=Rath -
  abermalen  Gutachten  an  Jhro  Kayserliche -
  Majestaͤt  erstatteten,  welche,  vermoͤg  Conclusi
vom  24.  Jan.  1726.  resolvirten:  daß  die  von  dem
von  Carlstein  gesuchte  Restitutio  in  integrum  nach
Gestalt  der  Sachen  besonderen  Umstaͤnden;  zumalen -
  in  gegenwaͤtigem  Possessorio  summar  io  nicht
statt  habe,  sondern  er  ad  petitorium  zu  verweisen
seye.  Er  liesse  zwar  hierauf  fernere  Vorstellungen
thun,  es  halffe  aber  nichts,  sondern  er  wurde  den
29.  Jan.  1726.  bloß  auf  die  vorige  Resolution  verwiesen. -

§.
Indessen  behielte  Daͤnnemarck  das  Fuͤrstenthum -
  dannoch  im  Besitz,  und  der  Herr  Hertzog  von
Rethwisch  verstarbe  daruͤber,  ohne  zur  Possession
desselben  zu  gelangen.
§.  10.
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer