Metadaten : Caspari, Georg Ludwig: Geist und Anwendung der Bürgerlichen Proceß-Ordnung für das Königreich Westphalen

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Eilfter  Titel.
Von  den  Zeugenverhören.
Der  deutlichste  und  einfachste  Beweis  ist  derjenige, ¬
  welcher  durch  Schriften  —  Urkunden
—  titres  —  geführt  wird.  In  Ermangelung
dieses  Beweismittels  ist  man,  in  den  durch  die
Gesetze  erlaubten  Fällen,  den  Beweis  durch
Zeugen  zu  führen  genöthigt.
Erste  Abtheilung.
Was  ist  die  Zeugenvernehmung?
Die  Abhörung  der  Zeugen  (enquête*)  ist
das  Mittel,  wodurch  der  Richter  gewisse  in  einem ¬
  Processe  bestrittene  Thatsachen  untersucht
(s'enquiert),  und  die  Wahrheit  durch  die  Deposition ¬
  von  Zeugen  auszumitteln  bemüht  ist.
Diese  Verfahrungsart  zur  Ausmittelung
der  Wahrheit  ist  sehr  alt,
schon  Moses  hat
*)  Dieses  Wort  ist  aus  dem  Lateinischen  —  inquirere  aufgenommen. -

            
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