Metadaten : Böhmert, Carl Victor: Freiheit der Arbeit!

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Die  Innungen  gewähren  keine  ausschließlichen  noch  vorzugsweisen
Gewerberechte  und  ihre  Statuten  dürfen  nichts  enthalten,  was  den
Grundrechten  des  deutschen  Volkes,  den  übrigen  Reichs-  und  Landesgesetzen ¬
  und  den  darin  begründeten  Rechten  jedes  Deutschen  auf  freie
Wahl  des  Aufenthaltes  und  Wohnsitzes,  auf  Erwerbung  des  Heimathsoder ¬
  Bürgerrechtes  und  auf  den  Betrieb  jedes  erlaubten  Nahrungszweiges ¬
  zuwiderliefe.
Dagegen  ist  es  den  Innungen  unbenommen,  sich
zu  gemeinsamem  Gewerbebetriebe;
zu  gemeinschaftlichem  Einkaufe  oder  Verkaufe;
zu  wechselseitiger  Unterstützung  mittelst  Leih¬,
Hülfs-,  Pensions-,
Wittwen=,  Waisen=,  Armen=  u.  dgl.  Kassen;
zu  Reise=Unterstützungen;
zu  gemeinsamer  Förderung  der  Ausbildung;
zu  gemeinsamer  Vertretung  ihrer  Interessen  gegenüber  den  öffentlichen ¬
  Behörden;
überhaupt  zu  wechselseitiger  Hülfeleistung  und  zu  andern,  mit  den
Gesetzen  nicht  im  Widerspruch  stehenden  Zwecken  zu  vereinen."
Im  Vorstehenden  sind  die  Hauptvorschläge  des  Ausschusses ¬
  der  deutschen  National=Versammlung  enthalten.
Bezüglich  des  zweiten  Entwurfes  wollen  wir  nur  bemerken,
daß  er  in  entschiedener  Uebereinstimmung  mit  dem  ersten
Entwurfe  die  Aufhebung  des  Concessionswesens  mit  in  erster
Stelle  fordert.  Sowohl  aus  dem  Berichte  des  Ausschusses,
wie  aus  den  zahlreichen  Handwerkerpetitionen  erhellt,  daß
das  Concessionswesen  die  entschiedenste  Verurtheilung  von
Seiten  des  deutschen  Volkes  im  Jahre  1848  gefunden  hat.
Man  bezeichnete  dies  System  als  einen  Hauptgrund  der  Unzufriedenheit ¬
  mit  der  Büreaukratie  und  des  Mißtrauens
gegen  die  Regierungen  (siehe  den  Aufsatz  über  das  Coneessionswesen ¬
  Seite  50).  Ferner  sprach  der  zweite  Entwurf
die  Aufhebung  des  Wanderzwanges  aus,  dagegen  schrieb  er
in  §.  9  vor:  „Die  Handwerker  gleicher  oder  verwandter
Beschäftigung  sollen  (nicht  „können",  wie  es  im  ersten
Entwurfe  §.  10  heißt)  sich  überall  im  deutschen  Reiche,  in
            
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