Full text : Siefart, Hugo: ¬Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit auf dem Gebiete des Versicherungswesens

—  12
sierung  zu  benutzen«.  Übrigens  wäre  auch  für  die  Praxis  wenig
damit  gewonnen,  wenn  man  etwa  sagen  wollte:  Die  Erwerbsfähigkeit ¬
  ist  eine  Art  der  allgemeinen  Leistungsfähigkeit  eines
Menschen,  und  zwar  diejenige,  die  es  ihm  ermöglicht,  einen
Erwerb  zu  erzielen.  Denn  selbst  für  die  weiteste  Bedeutung  des
Begriffs  würde  es  ferner  der  Erläuterung  bedürfen,  was  unter
»Erwerb«  zu  verstehen  ist,  wodurch  er  erstrebt  oder  erzielt
wird,  welche  Bedeutung  der  Verneinung  in  dem  Begriff  »Erwerbsunfähigkeit« ¬
  zukommt  usw.,  kurz  man  würde  auch  so  zur  Auflösung ¬
  des  Begriffs  in  einzelne  Merkmale  gelangen.  Es  kommt  aber,
wie  bereits  angedeutet  wurde,  noch  ein  zweiter  Gesichtspunkt  in
Betracht:  Mit  manchen  Begriffen  wird  zu  verschiedenen  Zeiten  oder
aus  verschiedenem  Anlaß  ein  verschiedener  Vorstellungsinhalt  verbunden, ¬
  indem  bald  dem  einen,  bald  dem  anderen  Merkmal  ein
größeres  oder  geringeres  Gewicht  beigelegt  wird.  Dadurch  entstehen ¬
  verschiedene  Sonderbegriffe,  ohne  daß  doch  mit  Recht  gesagt ¬
  werden  kann,  es  handle  sich  bei  diesen  um  mehrere,  jedesmal
etwas  ganz  anderes  bedeutende,  nur  sprachlich  durch  dasselbe
Wort  bezeichnete  Begriffe,  wie  etwa  das  Wort  »Schadensersatz« -
  für  drei  völlig  verschiedenartige  Begriffe  gebraucht  wird,
nämlich  für  die  Ersetzung  des  Schadens,  d.  h.  diejenige  wirtschaftliche ¬
  Tätigkeit,  welche  die  Wiederaufhebung  der  Vernichtung ¬
  oder  einer  Wertminderung  eines  Rechtsguts  zum
Gegenstande  hat,  ferner  für  den  Erfolg  dieser  Tätigkeit  und
endlich  für  den  Inbegriff  der  Werte,  die  für  sie  verwendet
werden.*5)  Begriffe,  mit  denen  jeder  im  großen  ganzen  dieselbe  Vorstellung ¬
  verbindet,  und  die  doch  verschiedener  Ausgestaltung  fähig
sind,  je  nachdem  ihnen  ein  einigermaßen  anderer  Inhalt  beigelegt
wird,  sind  dagegen  z.  B.  die  für  den  Begriff  »Erwerbsunfähigkeite
selbst  unmittelbar  bedeutungsvollen  Begriffe  »Arbeit«  und  »Werte,
ferner  die  Begriffe  »Versicherung«,  »Gefahr«,  »Schulde  usw.16
15)  Vgl.  Laß  u.  Maier.  S.  74.
*e)  Darüber,  daß  auch  das  Wort  varbeitslos«  in  der  verschiedensten
Bedeutung  gebraucht  wird,  vgl.  »Die  bestehenden  Einrichtungen  zur
Versicherung  gegen  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit«,  bearbeitet  im
Kaiserl.  Statistischen  Amt.  1906  I.  S.  3.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer