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sierung zu benutzen«. Übrigens wäre auch für die Praxis wenig
damit gewonnen, wenn man etwa sagen wollte: Die Erwerbsfähigkeit ¬
ist eine Art der allgemeinen Leistungsfähigkeit eines
Menschen, und zwar diejenige, die es ihm ermöglicht, einen
Erwerb zu erzielen. Denn selbst für die weiteste Bedeutung des
Begriffs würde es ferner der Erläuterung bedürfen, was unter
»Erwerb« zu verstehen ist, wodurch er erstrebt oder erzielt
wird, welche Bedeutung der Verneinung in dem Begriff »Erwerbsunfähigkeit« ¬
zukommt usw., kurz man würde auch so zur Auflösung ¬
des Begriffs in einzelne Merkmale gelangen. Es kommt aber,
wie bereits angedeutet wurde, noch ein zweiter Gesichtspunkt in
Betracht: Mit manchen Begriffen wird zu verschiedenen Zeiten oder
aus verschiedenem Anlaß ein verschiedener Vorstellungsinhalt verbunden, ¬
indem bald dem einen, bald dem anderen Merkmal ein
größeres oder geringeres Gewicht beigelegt wird. Dadurch entstehen ¬
verschiedene Sonderbegriffe, ohne daß doch mit Recht gesagt ¬
werden kann, es handle sich bei diesen um mehrere, jedesmal
etwas ganz anderes bedeutende, nur sprachlich durch dasselbe
Wort bezeichnete Begriffe, wie etwa das Wort »Schadensersatz« -
für drei völlig verschiedenartige Begriffe gebraucht wird,
nämlich für die Ersetzung des Schadens, d. h. diejenige wirtschaftliche ¬
Tätigkeit, welche die Wiederaufhebung der Vernichtung ¬
oder einer Wertminderung eines Rechtsguts zum
Gegenstande hat, ferner für den Erfolg dieser Tätigkeit und
endlich für den Inbegriff der Werte, die für sie verwendet
werden.*5) Begriffe, mit denen jeder im großen ganzen dieselbe Vorstellung ¬
verbindet, und die doch verschiedener Ausgestaltung fähig
sind, je nachdem ihnen ein einigermaßen anderer Inhalt beigelegt
wird, sind dagegen z. B. die für den Begriff »Erwerbsunfähigkeite
selbst unmittelbar bedeutungsvollen Begriffe »Arbeit« und »Werte,
ferner die Begriffe »Versicherung«, »Gefahr«, »Schulde usw.16
15) Vgl. Laß u. Maier. S. 74.
*e) Darüber, daß auch das Wort varbeitslos« in der verschiedensten
Bedeutung gebraucht wird, vgl. »Die bestehenden Einrichtungen zur
Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit«, bearbeitet im
Kaiserl. Statistischen Amt. 1906 I. S. 3.