Contents : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Die Geltung des kanonischen Rechts in der evang. Kirche. 327

allgemein geltend vorausgesetzt, und auf welches in allen
den Fällen zurückgegangen wird, wo neuere partikularrecht-
liche Vorschriften fehlen. Selbstverständlich.kann
das kanonische Recht auf evangelischem Boden nur An-
wendung finden, soweit es mit der heil. Schrift und den
Grundsätzen der evangelischen Kirche nicht im Widerspruch
steht; durch die neuere Gesetzgebung wird der Geltungs-
bereich des kanonischen Rechts immer mehr beschränkt;
doch sind immer noch Rechtsstoffe vorhanden, wobei auf
dasselbe zurückgegangen werden muß“.
In bezug auf die letztere führt er aus: „Das Kirchen-
recht bildet nach seiner prinzipiellen Seite einen Bestandteil
der praktischen Theologie. Zu den Wesensstücken1) der
Kirche in ihrer irdisch sichtbaren Erscheinung gehört die
Rechtsordnung, in welche sie mit ihren Lebensäußerungen
und in ihren Beziehungen zu andern Lebensordnungen
neben ihr ein tritt und eintreten muß. Es ist nicht möglich,
den Dienst der Kirche angemessen und mangellos zu voll-
ziehen, ohne mit dem Rechtsboden, auf dem sie steht,
vertraut zu sein. Die Prinzipien kirchlicher Rechtsordnung
aus dem Wesen der Kirche auf der einen, des Rechts auf
der andern Seite zu entwickeln, gehört zu den Aufgaben
der praktischen Theologie.“2) Anderseits kann das Kirchen-
recht „als Darstellung eines positiven Rechtssystems bei
seinem notwendig partikularen Charakter nicht als eine
Disziplin der praktischen Theologie bezeichnet werden“.3)
Es ist daher „eine wichtige und unentbehrliche Hilfswissen-
schaft der praktischen Theologie“ und hat in einer zu-
sammenhängenden Darstellung4) derselben eine „wohlbe-
rechtigte und notwendige Stellung“. „Im allgemeinen
gehört das Kirchenrecht ja nicht zu denjenigen Disziplinen“
der Theologie, „welche das Interesse der Studierenden vor-
zugsweise auf sich zu ziehen pflegen, begreiflich, wenn man
erwägt, daß sein Gegenstand mit dem religiösen Heils-
interesse, welches das treibende Motiv bei allem theologi-
*) Von Rud. So hm bestritten!
2) Vorrede zu s. Lehrb. d. deutsch, ev. K R. 8. V. 3) eod., S. Vf.
4) Köhlers Lehrbuch ist als 7. Band d. Samml. von Lehrberichten
der Prakt. Theol. ed. Hering erschienen.

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