I. Geschichte des Aktienrechts.
grosse Äehnlichkeit haben, sondern möglicherweise geradezu
vorbildlich für diese gewesen sind.
Im ganzen Griechenland *) — nicht blos in Athen, sondern
auch z. B. in Makedonien, in Aegypten unter der Herrschaft
der Ptolemäer — wurden die regelmässigen öffentlichen Einkünfte, -
z. B. das Fünfzigstel (revrrxocr4), der Zehnt, die Hurensteuer -
(ropvxòv rélog), in Athen das Theater vom Staate an
einzelne Personen oder an Gesellschaften meistbietend öffentlich -
verpachtet, oder, wie man es bezeichnete, verkauft (réli
éxôtôévat, péoxev, oudoëv). Die Verpachtung geschah
nur auf gewisse Zeit, regelmässig wohl ein Jahr 2), wenngleich
thatsächlich der Pächter möglichst die Pacht für die Zukunft -
sich zu erhalten suchte, wie uns eine Anekdote des
Plutarch in seiner Biographie des Alkibiades lehrt. Die
Pâchter (rehovat, rotéuevot, dvobuevot rò rélog) schlossen mit
dem Staate einen auf Stein geschriebenen Zollpachtvertrag
(véuot relwvxol), welcher die näheren Modalitäten der Übereinkunft ¬
und muthmaasslich auch Bestimmungen öffentlichrechtlicher -
Natur, z. B. Strafsatzungen enthielt. Zur Sicherstellung -
mussten sie dem Staate Bürgen stellen (o, ai)
deren Namen in die véuot rehwvxoi aufgenommen wurden, und
die muthmaasslich als Theilhaber am Gewinn partizipirten.
Die prompte Einzahlung der Pachtgelder (xarcßh too
war durch strenge Vorschriften gewährleistet, wie andererseits
den Zollpächtern Freiheit vom Kriegsdienste zugestanden war,
damit sie die ihnen verpachteten Zölle unbehindert eintreiben
könnten. Bei der Bevölkerung waren sie, scheint es, nicht
besser beleumundet, als die Publicani im späteren Rom.
Die Verpachtung konnte an einen Einzelnen und konnte
an mehrere geschehen, wie z. B. die Verpachtung des Theaters
*) Siehe Böckh, Die Staatshaushaltung der Äthener, 3. Aufl., besorgt
von M. Fraenkel 1886 I 376, 384, 386, 405—414; Lumbroso, Recherches
sur l'économie politique de l'Egypte sous les Lagides, Turin 1870, pag.
320—329; Dietrich, Beiträge zur Kenntniss des römischen Staatspächtersystems -
1877 S. 5, 6. Populär gehalten der Artikel in den Grenzboten
1860 S. 387 ff.
2) So wenigstens in Agypten unter den Ptolemäern, Lumbroso
pag. 321. Auch in Athen, Böckh 385—387.