Inhaltsverzeichnis : Marezoll, Gustav Ludwig Theodor: Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechtes

Inhalts=Uebersicht.
XXI
II.  Die  wesentlichen  Voraussetzungen  einer  jeden  Erbfolge.
§.  194.
III.  Die  hereditas  und  die  bonorum  possessio  in  ihrem  Verhältnisse
zu  einander.
§.  195.
Zweites  Capitel.
Die  Delation  der  Erbschaft  aus  einem  Testamente.
I.  Allgemeiner  Begriff  des  Testamentes.  §.  196.
II.  Allgemeine  Voraussetzungen  eines  gültigen  Testamentes.  §.  197.
III.  Geschichte  der  Testamentsform.  §.  198.
IV.  Testamentsform  des  Justinianischen  Rechtes.  §.  199.
V.  Der  mögliche  und  der  nothwendige  Inhalt  des  Testamentes  im  Allgemeinen. ¬
  §.  200.
VI.  Die  Einsetzung  des  directen  Erben  insbesondere.  §.  201.
VII.  Die  Substitutionen,  welche  directe  Erbeseinsetzungen  enthalten.  §.  202.
Drittes  Capitel.
Die  Delation  der  Erbschaft  ohne  Testament,  ab  intestato.
1.  Voraussetzungen  dieser  Delation.  §.  203.
II.  Successionsfähigkeit  und  Successionsordnung.  §.  204.
III.  Geschichte  der  Intestaterbfolge.  §.  205.
IV.  Succession  nach  der  Novelle  118,  in  ihren  Grundzügen.  §.  206.
Viertes  Capitel.
Von  der  Delation  der  Erbschaft  gegen  den  Inhalt  eines  Testamentes.
Einleitung.  §.  207.
II.  Die  Verpflichtung  des  Testirers,  gewisser  Angehörigen  formell  im
Testamente  zu  gedenken.  §.  208.
III.  Die  Verbindlichkeit  des  Testirers,  gewisse  Angehörige  auf  die  gesetz
liche  Weise  zu  bedenken,  d.  h.  ihnen  den  Pflichttheil  zuzuwenden.
§.  209.
IV.  Die  neueste  Beschränkung  des  Testirers  durch  die  Novelle  115.  §.  210.
Fünftes  Capitel.
Von  der  Adquisition  der  Erbschaft.
I.  Begriff  der  Adquisition.  §.  211.
II.  Antretung  der  Erbschaft.  §.  212.
III.  Erwerb  der  Erbschaft  ipso  jure.  §.  213.
IV.  Wirkung  des  Erbschaftserwerbes  im  Allgemeinen.
§.  214.
V.  Das  Haften  des  Erben  für  die  Erbschaftsschulden.
§.  215.
VI.  Confusio  und  separatio  bonorum.  §.  216.
VII.  Verhältniß  des  Erben  zu  den  dritten  Inhabern  der
rbschaftssachen.
§.  217.
VIII.  Das  Verhältniß  der  Miterben  untereinander.  §.  218.
IX.  Der  Fall,  wenn  der  dazu  Berufene  die  ihm  zugedachte  Erbschaft  nicht
erwirbt.  §.  219.
Zweiter  Abschnitt.
Die  Lehre  von  den  Vermächtnissen.
1.  Allgemeine  Vorbemerkungen.  §.  220.
II.  Die  Legate  insbesondere.  §.  221.
III.
Die  Fideicommisse  und  die  Codicille.  §.  222.
IV.  Verschmelzung  der  Legate  und  Fideicommisse.  §.  223.
V.  Abzug  der  quarta  Falcidia.  §.  224.
VI.  Verschiedenheit  der  Vermächtnisse,  ihrem  Gegenstande  und  Inhalte
nach.  §.  225.
VII.  Besondere  Eigenthümlichkeiten  des  legatum  partitionis  und  des
fideicommissum  hereditatis.  §.  226.
            
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