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H. 12. Die sich ansammelnden Ersparnisse «nd die
davon anfkommenden Zinsen werdm zu Gunsten der beim
Abschluß einer Periode lebenden Mitglieder des Vereins
nach folgender Art verthcilt und als Dividende des von
den Hinterbleibcnden zu gewärtigendru Unterstützungs-Ouan-
tums zugeschrieben : " : . : -
a. der am 16. Februar 1845 vorhandene Reserve- rcsp.
, Divideuden-Fouds wird, wie tz. .5. festsetzt, für die aus
der Periode vom 17. September 1839 bis 16. Fe-
bruar 1845, am letzten Tage noch lebende» Ver-
eins-Mitglieder, nach Verhältniß ihres geleisteten Bei»
' trags, resp. zu den zu gewärtigen , habenden Unter»
.; stützungs-Duantis zugcschriebkn oder beim etwaigen
dann erfolgenden freiwilligen Ausscheiden aus dem
. Verein nach §. 6. ausgezahlt; ' -
b. der sich aus den Beiträgen der Periode vom 1b. Fe-
bruar 1845, bis dahin 1848 bildende Reserve-FondS,
mit Ausschluß sämmtlicher in dieser, auch;fccr für den
Reserve-Fonds aus der Periode vom 17. September
1839 bis 16. Februar 1845 noch lebenden wirklichen
Vereins-Mitglieder nach Verhältniß ihrer, in diesem
Zeitabschnitt geleisteten Beiträge repartirt und wie ad a
. den zu gewärtigen hakenden. Unterstützungs-Ouantis
zugeschrieben. Es wird, so nach Ablauf einer jeden
Periode mit Vertheilung rcsp. Zugutschreibung der
Dividenden an die noch lebenden Vereins-Mitglieder
: fortgefahren, so daß, wenn z. B.,
aa. die 1. Periode dem Mitglied 1. Klasse eine Divi-
dende von 10 Thlr. gewährt, dessen Hinterbleibende
: i im Laufe der 2. Periode an Unterstützung über-
haupt zu erhalten haben . . ... . -110 Thlr.
. di», die 2. Periode wieder eine Dividende von 10 Thlr.
. gewährt, ,. - : .. . . .
. 1. die Hinterbleibenden eines im Läufe der 3. Periode
, i sterbenden.^Vereins-Mitgliedes I. Klasse aus der
.: . 1. Periode ... . . v.. . > 120 Thlr.
2. die Hinterbleibcnden eines dergleichen Vereins-Mit-
•, . gliedes aus der 2. Periode aber nur 110 Thlr.
an Unterstützungs-O-uantis überhaupt zu gewärtigen
haben werden. ,
,1545. H. 120. • V •