Inhaltsverzeichnis : Kleinschrod, Emil: Über die prozessualische Consumtion und die Rechtskraft des Civilurtheils

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derjenige  Theil  des  Urtheils,  welcher  die  thatsächliche  und  rechtliche ¬
  Begründung  des  richterlichen  Ausspruchs  enthält,  und  sind
sie  jedenfalls  von  der  Darstellung  des  Sachverhalts  und  der  gestellten ¬
  Gesuche  (Art.  289)  getrennt  zu  halten.  Sie  sind  im  Allgemeinen ¬
  der  Rechtskraft  nicht  fähig  (Art.  295),  so  wenig  sie
auch  bei  Vermeidung  der  Nichtigkeit  des  Urtheils  fehlen  dürfen
(Art.  788  *),  allein  sie  können  auch  wahre  Entscheidungen  enthalten -
  (Art.  790).  —
Druck  von  Metzger  &  Wittig  in  Leipzig.
            
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