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mit Sand bestreuten Trittbrettern, die Fahrt eines Zuges
mit nicht geschlossenen Abteiltüren, die Inbewegungsetzung eines
Zuges mit einem heftigen Stoße, durchwegs Vorfälle, welche
regelmäßig nicht einzutreten pflegen, sohin von der Norm
abweichen und die daher, sobald sie dennoch eintreten, den
Charakter einer Ereignung an sich tragen.
Ob der nicht normale Vorfall eine Störung des Bahnbetriebes ¬
oder auch nur des Fahrplanes zur Folge hatte,
kann auf dessen Qualifizierung als Ereignung nicht den geringsten ¬
Einfluß nehmen, weil das Ungewöhnliche und Abnormale ¬
nicht notwendig immer den Betrieb oder den Fahrplan ¬
beeinflussen muß.
Wie unsicher in diesem Punkte die Judikatur des OGH.
sei, ist aus den nachstehenden Sentenzen zu ersehen:
Im Jahre 18945) erkannte der OGH., daß „als Ereignung ¬
nur irgend ein Abweichen von dem gewöhnlichen,
regelmäßigen Gange verstanden werden kann", um bald darauf
jedoch auf die frühere Ansicht zurückzukommen6), „daß jedes
Geschehnis oder Vorkommnis eine Ereignung sei ohne Rücksicht
darauf, ob dasselbe gewöhnlich oder nur ausnahmsweise vorkomme". ¬
Erst im Jahre 1907') kehrte der OGH. wieder
zur richtigen Ansicht zurück, indem er erklärte: „daß der Begriff ¬
einer Ereignung sich keineswegs mit dem einer bloßen
Tatsache decke; nur ein solches Geschehnis kann als Ereignung
(im Verkehre) angesehen werden, welches seine Ursache nicht
im normalmäßig vor sich gehenden Verkehre, sondern in Umständen ¬
hat, die auf diesen Verkehr störend einwirken, und
fallen daher Vorkommnisse, die mit dem normalen Verkehr
notwendig verbunden sind und unabwendbare Begleiterscheinungen ¬
desselben sind, nicht unter den Begriff einer
Ereignung, sondern stellen sich als eine bloße (scil.: rechtlich
irrelevante) Tatsache dar".
Mit einem früheren Erkenntnisses) wurde bereits ausgesprochen, ¬
daß „unter „Ereignung' nicht notwendig ein außergewöhnliches ¬
Ereignis, wie ein Bahnunfall u. dgl. zu verstehen ¬
sei".
3) Erk. Röll, 38 ex 1894.
*) Erk.
*) Erk. Röll, 57 ex 1896.
1 ex 1908, S. 41, Röll. 3) Erk. 48 ex 1896, Röll.