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Die Miete.
Doch nur soweit der Mieter hierbei ein gegenwärtiges Interesse
hat, erwachsen ihm hieraus gegen den Vermieter Ansprüche. Eine Klage
des Mieters gegen den Vermieter, daß dieser seinem Gläubiger die
fälligen Hypothekenzinsen zahlen solle, könnte nur Verwunderung
erregen!
III. Dem Mieter sind Verwendungen zu ersetzen, welche er
auf die Sache machte, § 547. Dies gilt schlechthin
a) für notwendige Verwendungen. Doch hat der Mieter selbst
verständlich die durch den Gebrauch veranlaßten Auslagen zu tragen.
Schlechthin liegen ihm die Fütterungskosten eines gemieteten Tieres auf.
§ 547 Abs. 1 Satz 2,
b) wegen anderer Verwendungen hat der Mieter Ansprüche
nur nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, § 547
Abs. 2 Satz 1.10
c) Der Vermieter muß dulden, daß der Mieter eine Einrichtung11,
die er der Mietsache einfügte, z. B. seine neue Kochmaschine, wegnimmt,
falls er den alten Zustand herstellt, § 547 Abs. 2 Satz 2. Natürlich
darf die Wegnahme nicht zur Chikane geschehen, § 226.
Die Ansprüche des Mieters wegen Verwendungen und wegen der
Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten von Beendi
gung des Mietverhältnisses an, § 558 Abs. 1 am Schluß,
§ 218. Rechtsmittel des Mieters gegen den Vermieter.
1. Der Mieter hat nach B. G. B. ausgiebige und scharfe Rechts
mittel gegen den Vermieter, welcher seine Verpflichtungen nicht oder
nicht vollständig erfüllt, sei es, daß ihm die gemietete Sache von vorn
herein, sei es, daß sie ihm während der Dauer der Mietzeit nicht ver
tragsmäßig gewährt wird. Namentlich stehen ihm jene Rechtsmittel auch
zu Gebote, wenn ihm der vertragsmäßige Gebrauch wegen Mängel
der Sache oder des Rechtes nicht voll zuteil wird. An eine kurze
10) Hiernach steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz nicht zu, wenn er bei
Herstellung einer Einrichtung nicht die Absicht hatte, vom Vermieter Ersatz zu ver
langen, § 685 Abs. 1.
11) Sie wird nicht Bestandteil der Mietsache nach § 95 Abs. 2, verbleibt daher.
soweit sie trennbar ist, dem Einfügenden, unten Bd. 3 § 5 Anm. 8. Unter dieser
Voraussetzung kann er sie von einem neuen Mieter, wie von andern Dritten als ihm
gehörig herausfordern.