V
3) durch das Bauen.
*
bis.
III. vermischter durch Säen und Pflanzen
Zuwachs bey einzelnen vermachten Verlassenschaftsstücken
gebührt dem Legatar
Zuwachsrecht, welcher Zeitpunkt rücksichtlich der Fähigkeit ¬
zu erben bey demselben in Betrachtung komme
—
Begriff
— wann es Statt finde
—— Lasten, welche mit demselben verbunden sind
—— hat bey Vermächtnissen eben so, wie bey dem Erbrechte ¬
Statt
Zwang, als Ehehinderniß
— der dem Erblasser angethane schließt vom Erbrechte
aus
macht die letzte Willenserklärung ungültig
— eben so den Vertrag
— der Urheber desselben ist zur Genugthuung verbunden
Zwangsmittel können gegen denjenigen angewendet
werden, welcher sich ohne Grund weigert, die Vormundschaft ¬
zu übernehmen
403
Theil §. Seite
II 110 188
—
113 191
— 114 192
III 122 214
14 33
—
27 53
28 55
29 56
— 125 220
I 81 191
III 10 23
—
30 58
IV 14 25
—
17 30
I 216 472